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Serie (3): Mediatoren können verfahrene Verhandlungen wiederbeleben

Wenn ein Unternehmen verkauft wird, gibt es jede Menge zu regeln. Dabei ist völlig normal, dass der abgebende Unternehmer in einigen Punkten andere Vorstellungen hat als der potenzielle Nachfolger.

Er sieht die Investitionen, die Zeit und die Kraft, die er bisher in sein Unternehmen gesteckt hat. Die Sichtweise des Übernehmers hingegen ist in erster Linie von Zukunftsperspektiven bestimmt. Neben dem Kaufpreis sieht er notwendige neue Investitionen, Umstrukturierungen und Herausforderungen.

Neutrale Vermittler

Beide Sichtweisen haben ihre Berechtigung. Mitunter aber fällt es schwer, noch gemeinsame Schnittmengen zu finden. Positionen verhärten sich so, dass beide Seiten den Eindruck haben, jetzt seien die Verhandlungen gescheitert. Mediatoren (lat. Vermittler) können die Gespräche dann oft wieder in konstruktive Bahnen führen. Sie sind neutrale Vermittler mit besonderen Kenntnissen für konfliktbehaftete Gespräche. Sie sind nicht für die Durchsetzung der Interessen einer Seite verantwortlich, sondern steuern das Verhandlungsgeschehen. Dabei loten sie besonders die Interessen aus, die die Parteien mit der jeweiligen Verhandlung verfolgen und unterstützen die Beteiligten beim Finden einer Lösung. Ein Mediationsverfahren ist im Prinzip immer möglich, egal ob bereits zu Beginn der Verhandlungsgespräche oder lange nach Abschluss der Vereinbarungen.

Vertraulich und freiwillig

Mediationen sind vertraulich und freiwillig. Im Unterschied zu gerichtlichen Verfahren sind die Gespräche nicht öffentlich. Kein Beteiligter kann zu einem solchen Verfahren gezwungen werden. Auch der Abbruch der Mediation ist zu jedem Zeitpunkt möglich. Es lohnt nicht nur finanziell, sich auf eine Mediation einzulassen. Oft entstehen dabei bessere Lösungen als in Gerichtsverfahren. Während Richter darüber befinden dürfen, ob ein Antrag Erfolg hat, weil er eine gesetzliche Grundlage erfüllt, kann in einer Mediation durchaus eine vollkommen neue Lösung gefunden werden, die beide Parteien am Anfang der Gespräche noch nicht gesehen haben. Das heißt, sie sind selbst gefragt, eine Lösung zu erarbeiten.

Weiter auf Augenhöhe

Dass es bei Mediationen keinen Sieger und keinen Verlierer gibt, ist für die weitere Zusammenarbeit zwischen abgebendem und übernehmendem Unternehmer ein erheblicher Vorteil. Grundlage ist eine gemeinsam getroffene Vereinbarung, keine Entscheidung eines Außenstehenden. Beide Parteien können weiter auf Augenhöhe miteinander umgehen. Ein weiterer Vorteil: die Vollstreckung von Entscheidungen ist in der Regel nicht nötig. Wenn sich eine Partei erst einmal auf eine Regelung eingelassen hat, wird sie auch die damit verbundenen Folgen akzeptieren. Gerichtsentscheidungen sind mitunter nur mit großen Schwierigkeiten zu vollstrecken und nicht selten wird die Vollstreckung hinausgezögert und ist mit weiteren erheblichen Kosten verbunden.

Manja Bonin

Geschäftsführerin

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