Was ist mein Unternehmen wert?
Diese Frage stellt sich vielen Unternehmern spätestens bei den ersten Überlegungen zur Übergabe ihres Betriebes. Gleichwohl ist die Beantwortung dieser Frage für einige unternehmerische Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung. Der Wert eines Unternehmens spielt für den Verkauf, bei Aufnahme neuer Gesellschafter oder Ausscheiden von Gesellschaftern, bei Erbschaftsfällen oder Schenkungen, etc. eine wichtige Rolle.
Die enorme Bedeutung zeigt sich bspw. auch an der Verpflichtung zur Bewertung aufgrund steuerrechtlicher Regelungen bei der innerfamiliären Nachfolgeplanung.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter dem Wert meistens der Geldbetrag verstanden, den man beim Verkauf einer Sache erzielen kann. Dies wäre im Fall der Unternehmensbewertung aber zu kurz gegriffen. Bei der Bewertung von Betrieben gibt es unzählige Einflussfaktoren, die eine allgemeingültige Aussage über einen Wert nur selten möglich sind.
Nicht selten stellen sich Fragen wie:
"Ist das Unternehmen personalintensiv?" oder "Bindet das Unternehmen große Werte in Maschinen und Ausstattung?"
So ist eine Ermittlung eines allgemein verbindlichen „Werts“ nicht möglich. Nicht zuletzt auch aus dem Grund, dass der Unternehmenswert einem möglichen Kaufpreis entspricht. Dieser ergibt sich vielmehr aus dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage.
Nichtsdestotrotz liefert die Unternehmensbewertung wichtige Anhaltspunkte für die Preisbildung. So stellt sie z.B. Argumentationshilfen für die Durchsetzung des Kaufpreises zur Verfügung oder zeigt Stärken und Schwächen des Unternehmens auf.
Methoden zur Wertermittlung gibt es mitunter zahlreiche. Häufig werden Systeme genutzt, die ursprünglich für Großbetriebe und Industrieanlagen entwickelt wurden. Am bekanntesten ist wohl der IDW-Standard (IDW-S1). Nur führt die Anwendung dieser Verfahren aufgrund branchen- und größenspezifischer Einflussgrößen bei KMU oftmals zu unklaren Ergebnissen. Dabei sind gerade bei handwerklichen Unternehmen Abhängigkeiten vom Inhaber, bestimmten Mitarbeitern oder einzelnen Kundengruppen ausschlaggebender als mit o.g. Verfahren darstellbar.
Daher hat sich der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Wert ermittelnden Betriebsberater im Handwerk (AWH) dazu entschlossen einen AWH-Standard zu schaffen.
Grundlage ist ein Ertragswertverfahren, das auf die Besonderheiten von kleinen und mittelständischen Handwerksunternehmen abgestimmt wurde. Die Bewertung erfolgt zu den am Bewertungsstichtag vorhandenen Erfolgsfaktoren und der daraus abgeleiteten Ertragskraft unter der Prämisse der Fortführung des Unternehmens inkl. aller Grundlagen wie betriebsnotwendiges Anlagevermögen und Waren-/Materialbestand.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der substanziellen Bewertung des Anlagevermögens, um zu einer betriebswirtschaftlich sinnvollen Entscheidung zu kommen. Es könnte nämlich sein, dass aus dem Verkauf von z. B. Grundstücke, Gebäude oder Maschinen und Anlagen ein höherer Erlös erzielt werden könnte. Im Rahmen der Unternehmensnachfolge ist dieses Vorgehen sogar für die Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuerbemessung im gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
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