Begabtenförderung
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Begabung zahlt sich aus - WeiterbildungsstipendiumBegabtenförderung

Mit dem Programm "Begabtenförderung beruflicher Bildung" fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) besonders begabte junge Absolventen. Jährlich erhalten rund 6.000 Berufseinsteiger ein solches Stipendium. Die SBB - Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung koordiniert im Auftrag des BMBF das Programm bundesweit.



Förderung sichern und durchstarten!

Sie haben Ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und noch Lust auf mehr? Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge berufliche Talente, die nach einer Berufsausbildung mehr erreichen wollen. Das Stipendium hilft bei der Finanzierung von fachlichen und fachübergreifenden Weiterbildungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium bezuschusst werden.



Wer wird gefördert?

Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert haben.

Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten, etwa ein Freiwilligendienst oder Elternzeit, kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen. In den Gesundheitsfachberufen, etwa in der Pflege oder in therapeutischen Berufen, kann die Zeit der fachschulischen Ausbildung mit bis zu zwei Jahren angerechnet werden.

Sie haben drei Möglichkeiten, sich für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium zu qualifizieren: 

  • Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden oder
  • Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten drei gekommen oder
  • Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.

Ausführliche Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende Weiterbildungen:

  • Lehrgänge für fachbezogene berufliche Qualifikationen,
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen

Als Stipendiatin oder Stipendiat können Sie im Weiterbildungsstipendium Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Die Förderung muss vor Beginn jeder Weiterbildung bei der entsprechenden Kammer/Berufsbildungsstelle beantragt werden.

Jetzt bewerben!

Haben Sie Fragen zum Thema Begabenförderung oder möchten Sie sich für das Weiterbildungsstipendium bewerben? Dann sprechen Sie mich gerne an.

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"Ausbildung super abgeschlossen und noch Lust weiterzukommen? Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Talente, die nach einer Berufsausbildung mehr erreichen wollen."