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Sachverständiger werden

Wie werde ich Sachverständiger?

Die Grundlagen und Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung ergeben sich im einzelnen aus den von den Handwerkskammern erlassenen Sachverständigenordnungen (SVO). Die SVO bestimmt das Auswahl- und Bestellungsverfahren, nach dem die Handwerkskammern die öffentliche Bestellung durchführen, normiert die Rechte und Pflichten der Sachverständigen und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Sachverständigen und der Kammer.

Als Sachverständiger kann öfftlich bestellt und vereidigt werden wer:

  1. seine Niederlassung oder seinen Wohnsitz im Bezirk der Handwerkskammer hat,
  2. in dem zu bestellenden Sachgebiet über eine ausreichende Lebens- und Berufserfahrung sowie die erforderliche fachliche Befähigung verfügt; in zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A zur Handwerksordnung entspricht die fachliche Befähigung den persönlichen Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle,
  3. die persönliche Eignung insbesondere Zuverlässigkeit sowie die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit entsprechend den Anforderungen des beantragten Sachgebiets besitzt,
  4. seine besondere Sachkunde (erheblich über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse und Fertigkeiten), die notwendige praktische Erfahrung, das erforderliche rechtliche Grundlagenwissen und die Fähigkeit, Gutachten zu erstatten, nachweist,
  5. über die zur Ausübung der Tätigkeit als Sachverständiger erforderlichen Einrichtungen verfügt,
  6. in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt,
  7. die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bei der Erstattung von Gutachten sowie für die Einhaltung der Verpflichtungen eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bietet,
  8. nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften jederzeit und uneingeschränkt für die Sachverständigentätigkeit zur Verfügung steht.

Für weitergehende Informationen, insbesondere bei Fragen zu Kosten und der Verfahrensdauer wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter. Wir beraten Sie gern.

Bedeutung der Sachverständigen im Handwerk:

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Seminare zur Vorbereitung der Sachverständigenvereidigung:

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Ansprechpartner:

Antje Feldmann

Abteilungsleiterin Recht

Telefon 0355 7835-120

Telefax 0355 7835-285

feldmann--at--hwk-cottbus.de