Recht
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Rechtsgrundlagen



Die Rechtsgrundlagen für das Handeln der Handwerkskammer Cottbus bilden das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung, HwO) und die Satzung der Handwerkskammer Cottbus. Darüber hinaus ist die Handwerkskammer Cottbus als Körperschaft des öffentlichen Rechts an die allgemein geltenden Vorschriften gebunden.



Handwerksordnung und Satzung
Was Handwerk ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ein Handwerk selbständig ausüben zu dürfen, die Grundlagen der Berufsbildung im Handwerk sowie die Struktur der Organisationen des Handwerks sind im Wesentlichen im Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) geregelt. Die aktuelle Handwerksordnung finden Sie hier.

Zur aktuellen Satzung der Handwerkskammer Cottbus geht es hier.



Beitragsordnung
Die Vollversammlung der Handwerkskammer Cottbus beschließt entsprechend der Handwerksordnung (§ 106 Abs. 1 Nr. 5 HwO) die Festsetzung der Beiträge. Hierfür gibt es eine Beitragsordnung, welche die rechtlichen Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten absteckt. Die Beitragsordnung finden Sie hier.

Die genauen Festlegungen, wie beispielsweise Beitragshöhe oder Zahlungstermin, werden jährlich in der Anlage zur Beitragsordnung für das Beitragsjahr festgelegt. Zur Anlage zur Beitragsordnung geht es hier.



Gebühren
Zur Gebührenordnung der Handwerkskammer geht es hier. Das Gebührenverzeichnis finden Sie hier.



Vorschriften der Berufsausbildung, Berufsfortbildung und beruflichen Umschulung
Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit / zur Teilzeitausbildung (§ 8 BBiG/ § 27 HwO) sowie vorzeitigen Zulassung zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung §45 Abs. 1 BBiG/ §37 Abs. 1 HwO). Hier geht es zum Dokument.



Gesellenprüfungsordnung
Hier geht es zur Gesellenprüfungsordnung. Zur Abschlussprüfungsordnung geht es hier.



Meisterprüfungsordnungen
Hier gibt es die Links zu den Verordnungen über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung.



Allgemeine Meisterprüfungsverordnung (AMVO)

Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfVO)

Dachdecker
Elektrotechniker
Fleischer
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
Friseur
Gebäudereiniger
Installateur- und Heinzungsbauer
Karosserie- und Fahrzeugbauer
Klempner
Kraftfahrzeugtechniker
Maler- und Lackierer
Maurer- und Betonbauer
Metallbauer
Steinmetzen- und Steinbildhauer
Straßenbauer
Stuckateur
Tischler
Zimmerer



Sachverständige

Mehr als 50 Sachverständige aus über 30 unterschiedlichen Gewerken hat die Handwerkskammer Cottbus öffentlich bestellt. Zur Sachverständigenordnung geht es hier.



Amtliche Bekanntmachung

Die Bekanntmachungen der Handwerkskammer Cottbus werden im Internet veröffentlicht. Hier geht es zu den Amtlichen Bekanntmachungen.

Antje Feldmann

Abteilungsleiterin Recht

Telefon 0355 7835-120

Telefax 0355 7835-285

feldmann--at--hwk-cottbus.de

Björn Bieling

Abteilungsleiter Zentrale Dienste

Telefon 0355 7835-250

Telefax 0355 7835-290

bieling--at--hwk-cottbus.de