Serie (8): Rechtsform des Unternehmens hat zentrale Bedeutung
Mit welchen steuerlichen Be- oder auch Entlastungen Sie bei einer Unternehmensübertragung rechnen können, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab: der Art der Übertragung, der Rechtsform des Unternehmens, der Höhe der persönlichen Freibeträge usw. Bei der Gestaltung der Verträge sollten Sie die Chancen und Risiken genau abwägen.
Nachfolge durch Unternehmenskauf
Ist der Nachfolger gefunden, so stellt sich die Frage auf welchem Weg das Unternehmen übertragen werden soll. Möglich ist eine Vermietung oder Verpachtung der für die Fortsetzung des Betriebs erforderlichen einzelnen Gegenstände. Die häufigste Form der Übertragung ist aber Verkauf des Unternehmens. Selbst innerhalb der Familie werden Unternehmen zunehmend verkauft, obwohl dann auch erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten oder Schenkungen in Frage kommen.
Vorbereitung erfordert viel Sorgfalt
Vertragsverhandlungen sollten immer gründlich vorbereitet werden. Ganz besonders, wenn ein Unternehmen verkauft wird. Der Verkäufer muss sich darüber klar sein, was er aus der Hand gibt, der Erwerber muss ebenso genau wissen, was er erwirbt. Sonst wird die Umsetzung des Vertrages sehr schwierig. Daher ist eine sorgfältige Bestandsaufnahme die wichtigste Voraussetzung für einen guten Vertrag.
Was wird eigentlich verkauft?
Zentrale Bedeutung hat die Rechtsform des Unternehmens. Welche Gestaltungsmöglichkeiten überhaupt in Frage kommen, hängt oft davon ab, ob eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft übertragen wird. Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder Aktiengesellschaften haben eine eigene Rechtspersönlichkeit. Mit dem Verkauf der Anteile geht auch die Möglichkeit das Schicksal des Unternehmens zu bestimmen auf den Erwerber über. Für den Verkauf von Kapitalgesellschaften ist die notarielle Form vorgeschrieben.
Bei Personengesellschaften wie der GbR oder der OHG ist das nicht möglich. Diese können nur einzelne Anlagen oder Ausstattungsgegenstände oder Rechte verkaufen. Besondere Formerfordernisse gibt es nicht, wenn aber beispielsweise ein Grundstück verkauft wird, ist auch hier ein Notar hinzuzuziehen.
Darüber welche Rechtsform das Unternehmen hat, gibt das Handelsregister Auskunft. Einen entsprechenden Registerauszug sollte sich ein Interessent auf jeden Fall ansehen. Für Kapitalgesellschaften sind im Handelsregister/Unternehmensregister auch die Bilanzen hinterlegt. Diese Unterlagen geben bereits viele Hinweise auf die Struktur und den Wert des Unternehmens.
Risiken und Chancen genau abwägen
Ob es sinnvoll ist in bestimmte Verträge als Erwerber einzutreten, ist individuell zu prüfen. Die Übertragung kann die Chance sein, aus nachteiligen Verträgen auszusteigen, aber auch die Gelegenheit vorteilhafte Regelungen des bisherigen Inhabers zu übernehmen. Muss der Erwerber eventuell mit Gewährleistungsansprüchen rechnen? Solche und andere Risiken für die Zukunft sollten sorgfältig geprüft und abgewogen werden.
In einigen Fällen besteht jedoch kein Gestaltungsspielraum. Arbeitsverhältnisse muss der neue Inhaber für ein Jahr übernehmen. Das muss aber nicht von Nachteil sein. Viele Unternehmen haben inzwischen großes Interesse daran, die Mitarbeiter zu übernehmen. Für sie ist es eine Chance notwendige Personalerweiterungen zu realisieren.
Welche Gestaltung im Einzelnen gewählt wird, sollte gut durchdacht sein. Für jeden Einzelfall müssen individuelle Lösungen gefunden werden. Die Berater der Handwerkskammer unterstützen Unternehmen in der Lausitz bei der Gestaltung ihrer konkreten Nachfolge.
Betriebsberaterin (Außenstelle Königs Wusterhausen)
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