Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Hinweisgeberschutzgesetz
Schwerwiegendes Fehlverhalten muss bekannt werden, um es zukünftig zu verhindern und angemessen zu ahnden. Die Handwerkskammer Cottbus ermuntert alle Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, diese der nach dem HinSchG vorgesehenen Meldestelle anzeigen.
Sollten Sie ein Fehlverhalten beobachten, informieren Sie bitte Ihre Führungskraft oder die Geschäftsführung. Oftmals können Probleme auf diesem Weg gelöst werden.
Grundsätzliche Information
Die Handwerkskammer Cottbus bietet hinweisgebenden Personen die Möglichkeit Ihre Informationen einer internen Stelle zu übermitteln. Diese interne Meldestelle agiert weisungsfrei in der Behandlung von Hinweisen. Dazu einige Hinweise:
- Zunächst ist zu überlegen, der eigenen Führungskraft einen Hinweis über das Fehlverhalten zu geben.
- Sollte dieser Weg nicht in Betracht kommen, können Hinweise auf Fehlverhalten bei der internen Meldestelle der Handwerkskammer Cottbus persönlich, postalisch, oder per E-Mail abgegeben werden.
- Die Angaben werden streng vertraulich behandelt und von zur Verschwiegenheit verpflichteten Personen plausibilisiert. Informationen zum Datenschutz finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
- Sie können Ihre Meldung anonym abgeben, sofern schwerwiegende persönliche, arbeitsrechtliche, disziplinarrechtliche oder soziale Nachteile befürchtet werden.
Inhalt einer Meldung
Folgende Verstöße oder Fehlverhalten können der Grund eines Hinweises sein:
- Korruption / Bestechung: Bestechung und Bestechlichkeit sowie Vorteilsgewährung und Vorteilsnahme, etwa Annahme oder Gewährung von Geschenken, Einladungen zu Veranstaltungen, Preisnachlässen oder sonstige Vorteile oder Vergünstigungen zum eigenen Vorteil
- Diebstahl / Unterschlagung: Unberechtigte Entwendung und Aneignung von Gegenständen oder Geld, etwa Behalten überlassener Sachen, Einstecken fremder Sachen, Greifen in die Barkasse
- Betrug / Untreue: Täuschung zur Schädigung des Vermögens eines anderen, eigene Bereicherung, Missbrauch der Verfügungsbefugnis oder eines Treueverhältnisses zum finanziellen Nachteil, etwa Erschwindeln von Leistungen, überhöhte Rechnungsstellung etc.
- Wettbewerbs- / Kartellverstöße: Verstöße gegen freie Marktwirtschaft, fairen Wettbewerb und Schädigung von Verbrauchern, vor allem durch unerlaubte Preisabsprachen
- Geldwäsche / Terrorismusfinanzierung: Einschleusen von Geld illegaler Herkunft in den Finanzkreislauf, etwa Bezahlung oder Darlehensgewährung mit Geld aus Gewinnen aus Drogengeschäften, Waffenhandel etc., auch wenn Überweisungen an (scheinbar) humanitäre Organisationen erfolgen
- Bilanzbetrug / Buchhaltungsverstöße: Verstöße gegen ordnungsgemäßes Rechnungswesen, etwa Vorgaben für Buchhaltung, Bilanzierung, Abschlussprüfung oder interne Kontrollen, der Rechnungslegung oder der Bilanzrevision, die zu unrichtigen Zahlen führen
- Gesundheitsschutz / Arbeitsplatzsicherheit: Verletzung von Vorschriften zum Gesundheitsschutz und der Sicherheit am Arbeitsplatz, die Gesundheitsgefährdungen und Arbeitsunfälle vermeiden sollen
- Diskriminierung / Belästigung: Verstöße gegen das Gebot der Gleichbehandlung und dem Verbot der Zurücksetzung aufgrund Herkunft, Religion, Geschlecht, persönlicher Orientierungen etc. sowie Bedrängung der Privatsphäre, auch etwa Mobbing oder Bossing
- Verstöße gegen Regelungen des Datenschutzes und/oder Sicherheit in der Informationstechnik: unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten, Verlust oder Offenlegung von personenbezogenen Daten durch unzureichende Sicherheitsmaßnahmen in der Informationstechnik
Eine Sachverhaltsaufklärung wird durch eine strukturierte Meldung unterstützt. Daher sollte der Hinwies eine detaillierte Beschreibung des Vorfalls beinhalten. Dazu können Sie sich an den folgenden Fragen orientieren:
- Wer hat den Verstoß begangen?
- Was ist passiert?
- Wo ist es passiert?
- Wann ist es passiert?
- Wie lässt sich der Verstoß belegen?
- Das onlinebasierte Formular bietet Ihnen die Möglichkeit alle Angaben strukturiert zu erfassen.
Datenschutzinformation
Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Datenschutzgesetze der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:
Handwerkskammer Cottbus
Altmarkt 17
03046 Cottbus
E-Mail: hwk(at)hwk-cottbus.de
Telefon: +49 (355) 7535-444
Die Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:
Frau Anne-Kathrin Selka
Altmarkt 17
03046 Cottbus
E-Mail: datenschutzbeauftragte(at)hwk-cottbus.de
Telefon: +49 (355) 7535-138
Art und Umfang der Datenverarbeitung
Persönlich, postalisch, oder per E-Mail besteht die Möglichkeit, die Handwerkskammer Cottbus über schwerwiegendes Fehlverhalten, von welchem Sie Kenntnis erhalten haben, zu informieren. Sie entscheiden über Umfang und Inhalt der Informationen, welche Sie der internen Meldestelle der Handwerkskammer Cottbus übermitteln.
Alle übermittelten Daten werden zur Sachverhaltsprüfung durch die interne Meldestelle vertraulich geprüft, plausibilisiert und zur Sachverhaltsaufklärung verwendet. Alle Mitglieder des Hinweisgeber-Teams der Handwerkskammer Cottbus sind zusätzlich auf Vertraulichkeit im Rahmen Ihrer Tätigkeit verpflichtet. Im Rahmen der Aufklärung kann eine Einbindung interner und externer Sachverständiger und Dienstleister erfolgen. Im Rahmen einer möglichen Strafverfolgung kann es dazu kommen, dass die personenbezogenen Daten gegenüber staatlichen Ermittlungsbehörden im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
Folgende Daten werden bei Abgabe eines Hinweises erhoben, sofern Sie sie uns übermitteln:
- Daten zum Sachverhalt
Freiwillig und in Abhängigkeit zum Vorfall können folgende Daten durch Sie übermittelt werden
- Personenbezogene Daten etwaiger beteiligter Mitarbeiter der Handwerkskammer Cottbus oder externe Personen
- Kontaktdaten
- Dokumente und Bilder
Rechtsgrundlage und Zweck für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten nach Abgabe Ihres Hinweises ist Art 6. Abs. 1 lit. c DSGVO, die Sicherstellung der gesetzlichen Vorgaben aus dem Hinweisgeberschutzgesetz.