DSGVO,Datenschutz,Datenschutz Seminar,EU Datenschutz
shutterstock

Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung. Das müssen Sie im Handwerk beachten!



Allgemeines

Handwerker kommen täglich mit Datenschutz u.a. durch Personal- und Kundendatenverwaltung  in Berührung. Damit gehören sie zu „datenverarbeitenden Unternehmen“ und müssen die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten auf den Prüfstand stellen.

Ab 25. Mai 2018 gilt die neue europäische Datenschutzgrundverordnung. Diese enthält viele Prinzipien der bisherigen Regelungen. Dennoch gibt es auch Neuerungen, aus denen die für den Datenschutz Verantwortlichen im Handwerksbetrieb Konsequenzen ziehen müssen. Bei Verstößen gegen die neue Verordnung drohen empfindliche Bußgelder. Das müssen Sie unter anderem vorweisen:

Intensivschulung für Sie

In einem Intensiv-Seminar bereiten wir Sie auf die neuen Regeln beim Datenschutz vor. 

  • Sensibilisierung beim Datenschutz
  • Vermittlung der Grundbegriffe
  • Anforderungen
  • Tipps zum Ausfüllen der Fragebögen der Datenschutzaufsicht
  • Erstellung von Dokumenten zum Datenschutz an einem Beispiel


 Zum Seminar



Dokumentation

Betriebe sind nach der EU-DSGVO verpflichtet zu dokumentieren, in welcher Form und wem die Daten zugänglich gemacht werden. Hierfür ist ein Verarbeitungsverzeichnis zu führen. Betriebe sollten danach prüfen, ob im unternehmensinternen Ablauf alle Verarbeitungsprozesse dokumentiert und bewertet werden.

Weitere Hinweise zur Orientierung entnehmen Sie dem Kurzpapier der Datenschutzbehörden. 

Ansprechpartner

Antje Feldmann

Antje Feldmann

Abteilungsleiterin Recht

Telefon 0355 7835-120

Telefax 0355 7835-285

feldmann--at--hwk-cottbus.de

Anne Kathrin Selka Juristin HWK Cottbus

Anne-Kathrin Selka

Rechtsberaterin

Telefon 0355 7835-138

Telefax 0355 7835-285

selka--at--hwk-cottbus.de



Datenschutz-Folgeabschätzung

Daneben sind die im Umgang mit Daten verbundenen Risiken zu bewerten: Wie kann die Verletzung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit oder Integrität vermieden werden? Welche Risikoquellen gibt es?

Weitere Hinweise zur Orientierung entnehmen Sie dem Kurzpapier der Datenschutzbehörden.





Betroffenenrechte

Künftig werden die Rechte der Betroffenen, deren Daten erhoben oder verarbeitet werden, gestärkt. So haben Kunden das Recht auf Auskunft darüber, welche Daten über sie gesammelt werden oder welche Daten zu welchem Zweck wie und wo verarbeitet werden.  Auch sind Betroffene bei Datenpannen ausführlicher zu informieren, um diesen die Möglichkeit zu geben eigene Schutzmaßnahmen einleiten zu können. Daneben soll es leichter werden, einmal veröffentlichte Informationen löschen zu lassen.

Weitere Hinweise zur Orientierung entnehmen Sie dem Kurzpapier der Datenschutzbehörden.





Anzeigepflicht

Bei Datenpannen besteht ab dem 25.Mai 2018 eine deutlich verschärfte Verpflichtung gegenüber der Aufsichtsbehörde und für Meldungen an die Betroffenen, die innerhalb von 72 Stunden zu erfüllen sind.



Wie gut sind Sie vorbereitet?

Machen Sie einen Kurztest. Er liefert einen ersten Eindruck, worum es bei der EU-Datenschutzgrundverordnung geht und wo Sie bei der Umsetzung stehen.

 www.lda.bayern.de/tool/start.html





Sicherungsmaßnahmen

Betriebe sind verpflichtet technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit der Verarbeitung von Daten zu gewährleisten. Dabei sollen die umgesetzten Maßnahmen (z.B. Virenschutz, Passwörter, Löschfristen etc.) auf dem Stand der Technik sein und ein angemessenes Schutzniveau bieten.



Datenschutzbeauftragter

Eine Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht i.d.R. dann, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Der Datenschutzbeauftragte soll auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften hinwirken und ist der Geschäftsleitung unterstellt. Daher kann grundsätzlich weder der IT-Leiter, Personalabteilung noch die Geschäftsführung selbst die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten übernehmen.

Das könnte Sie auch interessieren

EU-Datenschutz-Grundverordnung

 

Antje Feldmann

Antje Feldmann

Abteilungsleiterin Recht

Altmarkt 17

03046 Cottbus

Telefon 0355 7835-120

Telefax 0355 7835-285

feldmann--at--hwk-cottbus.de

Anne Kathrin Selka Juristin HWK Cottbus

Anne-Kathrin Selka

Rechtsberaterin

Altmarkt 17

03046 Cottbus

Telefon 0355 7835-138

Telefax 0355 7835-285

selka--at--hwk-cottbus.de