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Bekämpfung von Schwarzarbeit

Illegale wirtschaftliche Tätigkeiten sind eine Gefahr für die gesamte Wirtschaft. Auch das Handwerk leidet unter Schwarzarbeit. Deshalb kümmern wir uns als Handwerkskammer um das Thema und setzen uns für die Bekämpfung der Schwarzarbeit ein.

Allerdings ist die Handwerkskammer dabei auf die Unterstützung ihrer Mitgliedsbetriebe und aller anderen am Wirtschaftsleben Beteiligten angewiesen. Nur gemeinsam können wir redliche Unternehmen, Arbeitnehmer und Sozialkassen vor den negativen Auswirkungen bewahren.

Schwarzarbeit ist vielfältig. So gehört z.B. auch die Ausübung eines Handwerks dazu, wenn die entsprechende Berechtigung fehlt. Wir haben für Sie eine Übersicht erarbeitet, die alle Formen von Schwarzarbeit aufführt, mögliche Sanktionen erläutert und Sie über Ansprechpartner bei den zuständigen Behörden informiert.

Das Merkblatt können Sie hier herunterladen.

Sie haben den Verdacht, dass schwarz gearbeitet wird? Dann informieren Sie uns! Wir werden uns um den Fall kümmern und alles Notwendige veranlassen. Wir empfehlen Ihnen, unser Formular zu verwenden und es ausgefüllt an uns zu schicken. Es steht Ihnen hier zur Verfügung.



Mangelnde Arbeitssicherheit

Fehlende Absicherung von Baustellen muss nicht zwangsläufig auf Schwarzarbeit hindeuten, ist aber ein Indiz. Fachbetriebe hingegen kennen die Sicherheitsanforderungen und halten sie ein. Wenn Sie bei einer Baustelle den Eindruck gewonnen haben, dass die Sicherheitsanforderungen nicht so sind, wie sie sein müssten, können Sie sich ebenfalls an unseren oben genannten Ansprechpartner wenden.

In schweren Fällen können Sie das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), Thiemstr. 105a, 03046 Cottbus, Tel. 0331-8683-380, Fax -381, office.sued@lavg.brandenburg.de informieren. Diese Behörde legt die Baustelle still, wenn gravierende Sicherheitsmängel bestehen.