Von Ausnahmeregelung profitieren und Zeit sparenHandwerkskammer bietet Infoveranstaltung zur Maut
Ab 1. Juli 2024 ist die Lkw-Maut auch für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen fällig, die mit ihren Transporten auf Bundesstraßen und Autobahnen unterwegs sind. Doch für Handwerksbetriebe gibt es eine Ausnahmeregelung. Axel Bernhardt, Technische Berater bei der Handwerkskammer Cottbus (HWK), erläutert in einem Online-Seminar, welche Handwerksberufe davon profitieren und wie die Registrierung erfolgt.