Von Ausnahmeregelung profitieren und Zeit sparenHandwerkskammer bietet Infoveranstaltung zur Maut
Ab 1. Juli 2024 ist die Lkw-Maut auch für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen fällig, die mit ihren Transporten auf Bundesstraßen und Autobahnen unterwegs sind. Doch für Handwerksbetriebe gibt es eine Ausnahmeregelung. Axel Bernhardt, Technische Berater bei der Handwerkskammer Cottbus (HWK), erläutert in einem Online-Seminar, welche Handwerksberufe davon profitieren und wie die Registrierung erfolgt.
Bestimmte Handwerksbetriebe können sich von der Mautpflicht befreien lassen. Die Ausnahme für das Handwerk gilt, wenn:
- Material oder Maschinen transportiert werden, die zur Ausführung der Dienstleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind (einschließlich Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte)
- oder Güter transportiert werden, die der Handwerksbetrieb herstellt, weiterverarbeitet bzw. repariert.
Bei einer Kontrolle müssen Betriebe belegen können, dass sie tatsächlich einer handwerklichen Tätigkeit nachgehen. Als Beleg gelten nach Angaben des Mautstellen-Betreibers Toll Collect die Handwerks- bzw. Gewerbekarte, eine Kopie der Gewerbeanmeldung, Lieferscheine oder Kundenaufträge. Um bei späteren Mautkontrollen künftig Zeit zu sparen, können Betriebe ihre Fahrzeuge schon jetzt registrieren lassen.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Online-Veranstaltung erfolgt über die Handwerkskammer Cottbus,
Anita Welk, Telefon 0355 7835-153 oder via
www.hwk-cottbus.de/maut
Termin:
Dienstag, 23. April, 14 bis 15 Uhr
Online-Veranstaltung
Ansprechpartner
Technischer Berater
Telefon 0355 7835-157
Telefax 0355 7835-284