BAG zum Lohnanspruch während Corona-LockdownBundesarbeitsgericht urteilt zum Lohnanspruch während des Corona-Lockdowns
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) urteilt mit seiner Entscheidung vom 13. Oktober 2021, dass ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, das Risiko des Arbeitsausfalls zu tragen, wenn der Betrieb von einer pandemiebedingten behördlichen Schließung betroffen ist.