Maschinenbewertung, Bewertung von technischen Anlagen und Ausrüstungen

Bei Übergaben oder Übernahmen von Betrieben stellt sich oft die Frage nach dem Wert der vorhandenen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Einrichtungsgegenstände. Während die Räumlichkeiten selbst oder eine Werkstatt in der Regel vermietet wird, sollen die Betriebsmittel meistens verkauft werden bzw. der Nachfolger möchte sie kaufen. Aber auch zur Ermittlung von Pachtzinsen oder für Finanzierungsangelegenheiten und andere betriebswirtschaftliche Fragen interessiert der Wert der betrieblichen Ausstattung.

Handwerksunternehmer, die ihren Betrieb an einen Nachfolger übergeben, verkaufen oder verpachten möchten, aber auch Existenzgründer, die einen Handwerksbetrieb übernehmen möchten, können sich zur Ermittlung des Wertes der Maschinen, Geräte, Anlangen und Betriebseinrichtungen an die technischen Berater wenden.

Durch Anwendung eines standardisierten und anerkannten Verfahrens erhalten Sie für Ihren Bewertungszweck eine objektive Aussage über den Verkehrswert der Bewertungsobjekte. Bei dem angewendeten Wertermittlungsverfahren werden Faktoren wie Zustand, Arbeitsqualität, Zubehör, Wartung und Reparatur sowie Markt und Nachfrage berücksichtigt. Darüber hinaus fließen das Alter sowie die Preissituation mit in die Bewertung ein. Diese Verhältnisse am Tag der Bewertung bestimmen das Ergebnis. Somit bezieht sich das ermittelte Bewertungsergebnis immer auf einem konkreten Wertermittlungsstichtag.



Im Rahmen der technischen Wertermittlung nicht bewertet werden:

Fahrzeuge (Pkw, Lkw etc.),
Gebäude, bauliche Anlagen und Immobilienbestandteile,
Antiquitäten und Kunstgegenstände sowie
sämtlicher Bestand an Waren, Ersatzteilen, Betriebsstoffen, Roh- und Verbrauchsmaterialen und Hilfsstoffen.

Die Genauigkeit der Wertermittlung hängt wesentlich von den Informationen und Daten zu den einzelnen Bewertungsobjekten ab. Dafür benötigen wir Ihre Mitarbeit, denn die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten und Angaben bilden die Grundlage für die Bewertung. Sie sollten uns also möglichst genaue und vollständige Angaben über Anzahl, Hersteller bzw. Fabrikat, Typ und Bezeichnung, Baujahr sowie Anschaffungspreis der zu bewertenden Maschinen, Anlagen und Betriebseinrichtungen machen können (Achtung: Listen des Anlagevermögens sind unzureichend.).



Die Wertermittlung läuft folgendermaßen ab:

Telefonischer (oder persönlicher) Erstkontakt mit Ihnen und Besprechung von Anlass, Zweck und Hintergründen der Bewertung.
Zusendung eines Auftragsformulars und der Erfassungsformulare für die Bewertungsobjekte und deren Daten.
Ausfüllen der Formulare für die Auftragsbestätigung und der Maschinenliste durch den Auftraggeber der Bewertung und Rücksendung der Formulare an uns.
Festlegung eines Ortstermins und Besichtigung der Bewertungsobjekte.
Durchführung der Wertermittlung und Erstellung eines ausführlichen Ergebnisberichts.
Zusendung des Bewertungsergebnisses an den Auftraggeber und ggf. Nachbesprechung bzw. Erläuterung der Ergebnisse.

Die Wertermittlung erfolgt zumeist in Zusammenarbeit und Absprache mit unseren betriebswirtschaftlichen Beraterinnen und Beratern. Im Rahmen einer Beratung wegen einer geplanten Betriebsnachfolge oder einer Existenzgründung kommt der Erstkontakt in den meisten Fällen auf diesem Wege zustande. Unsere Kolleginnen und Kollegen können den Unternehmenswert Ihres Betriebs ermitteln, Finanzierungspläne aufstellen oder Sie über die passende Rechtsform Ihres Betriebes beraten.

Für Sie als Mitglied ist diese hochwertige Dienstleistung - mit Ausnahme eventueller Gebühren für notwendige behördliche Auskünfte - übrigens über Ihre Mitgliedsbeiträge bereits abgedeckt und somit kostenfrei. Der Beratungsprozess bedarf einiger Zeit. Wir empfehlen Ihnen, sich mindestens 6 Monate im Voraus mit uns in Verbindung zu setzen.

Ansprechpartner

Nils Günther

Betriebsberater

Telefon 0355 7835-168

Telefax 0355 7835-284

guenther--at--hwk-cottbus.de