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Gesellen- und Abschlussprüfungen

Je nach Beruf musst du dich nach zwei bis dreieinhalb Jahren einer Gesellen- oder Abschlussprüfung stellen. Sie dient dazu, die berufliche Handlungsfähigkeit, die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten, sowie den für die Berufsausbildung wichtigen Lernstoff festzustellen. Kurzum: Sie prüft, ob du fit für deinen Handwerksberuf bist.



Wichtige Informationen haben wir für Lehrlinge und Ausbildungsbetriebe zusammengestellt:



1. Zuständigkeiten
- Handwerkskammer Cottbus
- Innungen (siehe Download Gesellen- und Abschlussprüfungsausschüsse)

2. Prüfungsarten
- Zwischenprüfungen
- gestreckte Gesellenprüfung Teil 1
- Gesellen- oder Abschlussprüfungen
- Gestreckte Gesellenprüfung Teil 2

3. Anmeldung
- schriftlich (15. September – Winterprüfung und 28. Februar – Sommerprüfung)
- erfolgt vom Lehrling in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb
- vorgeschriebene Formulare bei der Handwerkskammer und den Innungen 
- Anträge auf Nachteilsausgleiche (im Falle einer Behinderung oder anerkannten Beeinträchtigung), sowie die entsprechenden Nachweise diesbezüglich müssen mit der Anmeldung zur Prüfung erfolgen

4. Zulassungsvoraussetzungen
- Ausbildungszeit ist zurückgelegt
- Teilnahme an den Zwischen- bzw. gestreckten Prüfungen Teil 1
- Ordnungsgemäße Führung des Ausbildungsnachweisheftes

 5. Zulassungen in besonderen Fällen
- vorzeitige Zulassung (Antrag)
- externe Zulassung (Externenprüfung - Antrag) 

6. Prüfungszeiträume/-termine
- zweimal im Jahr (Winter- und Sommerprüfung)
- keine einheitlichen Termine 

Manuela Schmitt HWK Cottbus

Manuela Schmitt

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Marcel Hannusch

Grundsatzfragen Berufsausbildung/Prüfungswesen

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