Geld Investition Förderung

Niedrigschwellige Zugangsbeschränkungen für Investitionsförderungen - Wir beraten Sie!Fördergelder für Unternehmen aus der Lausitz: 238 Mio Euro

Die Richtlinie zur Förderung von Unternehmen im Lausitzer Revier (JTF-Unternehmensförderung) ist seit 2023 in Kraft. Interessierte Betriebe können sich bei der Handwerkskammer Cottbus zu den Einzelheiten des Programms beraten lassen.

Ziel der Förderung ist es, einen Anreiz für Investitionen von Unternehmen zu schaffen, die zur Bewältigung und Abmilderung der mit dem Kohleausstieg einhergehenden sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen und Auswirkungen beitragen. Gefördert werden zum Beispiel die Errichtung einer neuen Betriebsstätte, zum Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte oder Diversifizierung. Überwiegend werden produktive Investitionen gefördert. 



Fördersätze für bestehende Unternehmen

Die Fördersätze liegen je nach Region bei größeren Vorhaben zwischen zehn und 45 Prozent. Kleinförderungen können – aktuell bis 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren – sogar bis zu 70 Prozent betragen. Die Unternehmen können entscheiden, ob sie nach AGVO oder De-minimis-VO beschieden werden wollen. Das Mindestvolumen einer Investition muss in der Regel 10.000 Euro betragen.

Des Weiteren ist eine Transformationsberatung vorgesehen, die KMU bei der Neuausrichtung ihrer Geschäftstätigkeit unterstützt. Um die Abwanderung junger Unternehmen zu vermeiden, steht KMU, die nicht älter als drei Jahre sind, ein sogenanntes Startgeld zur Verfügung, das über einen Zeitraum von zwölf Monaten gezahlt werden kann und einen Betrag von bis zu 24.360 Euro umfasst.



Die Zugangsbeschränkungen

Gefördert werden können Lausitzer Unternehmen, die vor großen Herausforderungen stehen, um ihr Angebot
aufrechtzuerhalten. Ebenso Unternehmen, die mit den Investitionen nachweislich neue Arbeitsplätze schaffen.



Die Antragstellung

Eine Antragsstellung ist über das  Kundenportal der ILB möglich.

Als Handwerkskammer beraten und begleiten wir Sie selbstverständlich diskret und persönlich.



Hintergrund

Der Just Transition Fund (JTF) ist ein Förderinstrument der EU, das in Deutschland darauf ausgelegt ist, den negativen Folgen des Kohleausstiegs entgegenzuwirken. Die EU stellt den deutschen Braunkohlerevieren dafür insgesamt rund 2,3 Mrd. Euro bis 2027 zur Verfügung. Die Mittel werden dabei auf die Kohlereviere in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt aufgeteilt und entsprechend der für die jeweiligen Reviere aufgestellten territorialen Pläne für den gerechten Übergang (Territorial Just Transition Plan - TJTP) genutzt. Auf Brandenburg entfallen rund 786 Mio. Euro.

Die Richtlinie sieht insgesamt rund 238 Millionen Euro für die Unternehmensförderung vor, davon rund 170 Millionen Euro für KMU.

Die JTF-Förderung zielt im Ergebnis insbesondere darauf ab, die im Zuge des Kohleausstiegs wegfallenden Arbeitsplätze zu ersetzen. Gleichzeitig sollen neue Wachstumsperspektiven in den Regionen geschaffen werden. Die JTF-Mittel können u. a. für Maßnahmen zur Gründung oder Transformation von Unternehmen, zur Stärkung von Forschungstätigkeiten, zum Aufbau einer grünen Energieversorgung oder zur Aus- und Weiterbildung von Arbeitskräften eingesetzt werden.

 Richtlinie



Ansprechpartner

Marcel Behla

Beauftragter für Innovation und Technologie

Telefon 0355 7835-127

Telefax 0355 7835-284

behla--at--hwk-cottbus.de