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Grundlage: Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektoG)Entsorgung von Boilern und Warmwasserspeichern

Aktuell fallen im Zuge zahlreicher Sanierungen große Mengen an Boilern und Warmwasserspeichern zur Entsorgung an, die oft noch klimaschädliche FCKW oder andere klimaschädliche Stoffe enthalten.

Ausgediente Boiler und Warmwasserspeicher dürfen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz ausschließlich in dafür geeigneten Recyclinganlagen für Wärmeüberträger entsorgt werden.

Die im Gesetz vorgeschriebene Erstbehandlung beinhaltet dort eine Schadstoffentfrachtung. Eine nicht sachgerechte Entsorgung von Boilern und Warmwasserspeichern kann Treibhausgasemissionen verursachen.

Bitte nutzen Sie zur Information hinsichtlich der bestehenden Pflichten nach dem ElektroG die entsprechende ZDH-Webseite. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Regelungen, die das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten betreffen.





Ansprechpartner

Bild Axel Bernhardt

Axel Bernhardt

Technischer Berater

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