Bau-Fachkräfte Polen und Tschechien
industryviews / shutterstock

Bauen soll beschleunigt werden / Baugewerbe sieht AnpassungsbedarfBaugesetzbuch-Novelle verabschiedet: Das steckt drin

Die Bundesregierung will mit der Novelle des Baugesetzbuches für mehr Entspannung auf dem Wohnungsmarkt sorgen. So sollen – etwa in innerstädtischen Gebieten – Gebäude leichter erweitert beziehungsweise aufgestockt werden können, wie die Deutsche Handwerkszeitung mitteilt.



Die wichtigsten Neuerungen nach Angaben des Ministeriums:



Aufstockungen

Künftig sollen Erweiterungen von Gebäuden – insbesondere Aufstockungen – überall und nicht mehr nur in angespannten Wohnungsmärkten möglich sein, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss (vgl. § 31 Absatz 3 BauGB). Bisher gibt es diese Möglichkeit nur im Einzelfall.



Bau-Turbo

Auch beim Planen und Bauen soll für mehr Tempo gesorgt werden. "Mit der Sonderregelung im § 246e BauGB wird der Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten vereinfacht und beschleunigt, in dem kein gesonderter Bebauungsplan vorgelegt werden muss." Die Regelung sehe nun eine längere Befristung bis 2027 vor.



Fristen für die Bauleitplanung

Bebauungspläne aufzustellen, dauert häufig mehrere Jahre. Künftig sollen die Gemeinden die Pläne im Regelfall innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Beteiligungsverfahren veröffentlichen.



Innenentwicklung

Außerdem soll leichter verdichtet gebaut werden können, etwa in zweiter Reihe auf dem Grundstück oder auf Höfen. "Besitzt also eine Familie einen großen Garten, der Platz für ein zweites Haus lässt, können die Kinder künftig schneller und einfacher ein eigenes Haus auf diesem Grundstück errichten", heißt es im Ministerium.



Umweltprüfung und Umweltbericht

Darüber hinaus soll der Umfang des Umweltberichts künftig auf einen angemessenen Umfang im Verhältnis zur Begründung des Bebauungsplans beschränkt werden. Dabei soll die Prüftiefe auf diejenigen Belange konzentriert werden, die tatsächlich auf der abstrakten Planebene (ohne konkretes Vorhaben) bewertbar sind.



Digitalisierung

Die Bekanntmachungen, etwa zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, sollen zukünftig digital veröffentlicht werden, wobei die Teilhabemöglichkeit von Menschen ohne Internetzugang weiterhin sichergestellt werde. Außerdem sollen veraltete Bebauungspläne künftig schneller aktualisiert werden können (Innovationsklausel).

Reaktion Baugewerbe

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) sieht in der Novelle Licht und Schatten. "Die erleichterten Möglichkeiten zur Aufstockung und Hinterhofbebauung sind sinnvoll und ermöglichen gerade im angespannten innerstädtischen Bereich die Schaffung von Wohnraum, ohne dass ein bestehender Bebauungsplan geändert werden muss", sagte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Um kürzere Bebauungsplanverfahren zu erreichen, sei auch gut, dass Gemeinden die Bebauungspläne nach Ende der Beteiligungsverfahren jetzt innerhalb von zwölf Monaten veröffentlichen sollen.

Im parlamentarischen Verfahren sieht Pakleppa allerdings noch "Anpassungsbedarf". Auch für den ländlichen Raum brauche es ein ambitionierteres Vorgehen. Der dringend benötigte Wohnraum dürfe nicht durch zu hohe Lärmschutzbestimmungen ausgebremst werden. "Die vorgesehenen Lärmschutzbestimmungen müssen so angepasst werden, dass die Baulandentwicklung gefördert und die Wohnbebauung auch möglich ist", forderte er. Daneben müsse die Schaffung von ausreichendem Wohnraum auch im so genannten ungeplanten Bereich gestärkt werden. Sprich dort, wo es noch keine konkreten Vorgaben durch einen Bebauungsplan gebe, sagte er der Deutschen Handwerkszeitung.



Hinweis

Die Novelle wurde vom Bundeskabinett verabschiedet. Sie muss vom Bundestag beraten werden und soll dieses Jahr in Kraft treten.