Ausschüsse der Handwerkskammer Cottbus
Die Vollversammlung kann entsprechend der Handwerksordnung (§ 110 HWO) aus ihrer Mitte Ausschüsse bilden und sie mit besonderen regelmäßigen oder vorübergehenden Aufgaben betrauen.
Die Vollversammlung kann entsprechend der Handwerksordnung (§ 110 HWO) aus ihrer Mitte Ausschüsse bilden und sie mit besonderen regelmäßigen oder vorübergehenden Aufgaben betrauen.