Gefährlicher oder nicht gefährlicher Abfall/Verpackungsgesetz?
Infoveranstaltung
Abfallentsorgung und Anzeigepflichten für Handwerksbetriebe
Die Novellierung der Gewerbeabfallordnung führte zu signifikanten Veränderungen in Handwerksbetrieben, welche Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie Bau- und Abbruchfällen sind. Neben der Getrennthaltung wurden insbesondere auch die Anforderungen an die Dokumentation bzw. bei Verpackungen erweitert.
Im Rahmen der Veranstaltung erhalten Sie umfassende Informationen zu den nachfolgenden Themenkomplexen:
- Abfallarten, Abgrenzung gefährliche, nicht gefährliche Abfälle, rechtliche Grundlagen
- Erforderliche Anzeigen, Voraussetzungen, Erlaubnisse bei der Abfallbeseitigung in Brandenburg/Berlin
- Entsorgung von gefährlichem Abfall (Asbest, Dachpappe, Polestyrol etc.)
- Dokumentation nach Gewerbeabfallverordnung
- Anforderungen nach neuem Verpackungsgesetz ab 1. Januar 2019
Die Veranstaltung erfolgt in Zusammenarbeit mit der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH.
Wann: 14.02.2019 um 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Wo: Handwerkskammer Cottbus (Meistersaal), Altmarkt 17, 03046 Cottbus
Referent: Rüdiger Preuß, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH; Dipl.-Ing. Axel Bernhardt, Betriebsberater HWK Cottbus
Veranstalter: Handwerkskammer Cottbus
Anfahrtsplan: