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E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025 für Unternehmen

Wirtschaftsförderung/Fachkräftesicherung

✔ Was ist zu tun?

Der Bundesrat hat dem Wachstumschancengesetz am 22.03.2024 zugestimmt. Damit kommt die E-Rechnungspflicht zum 01.01.2025. Betroffen sind alle (umsatzsteuerlichen) Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe. Es gibt Übergangsregelungen, aber schon ab 2025 muss jedes Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und diese zu archivieren. Ausdrucke aus diesen Rechnungen berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug.

Beschäftigen Sie sich jetzt mit dem Thema E-Rechnung: beginnen Sie frühzeitig mit der Umstellung des Rechnungsprozesses in Ihrem Unternehmen und rüsten Sie gegebenenfalls Ihre Software auf.

Wir laden Sie ein, sich bei einem Vortrag zu diesem Thema bei uns am Standort in Königs Wusterhausen zu informieren und offene Fragen mit uns zu diskutieren.

  • Was ist eine E-Rechnung?
  • Was ändert sich?
  • Wer ist betroffen?
  • Was gilt für Rechnungsempfänger?
  • Übergangsregelungen
  • Schritte zur Einführung der E-Rechnung
  • Produkte und Lösungen

Wann: 08.07.2024 um 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Wo: Außenstelle Königs Wusterhausen der Handwerkskammer Cottbus, Cottbuser Straße 53a, 15711 Königs Wusterhausen

Referent: Susann Ringmann, ITSM GmbH

Veranstalter: Handwerkskammer in Kooperation mit ITSM GmbH

Anmeldefrist: am 01.07.2024

Anfahrtsplan: