Änderungen Maut
Wirtschaftsförderung/Fachkräftesicherung
✔ Ausnahmeregelung für Handwerker
Voraussichtlich ab Mitte 2024 werden Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen in die Mautpflicht einbezogen.
Es ist jedoch gelungen, eine Handwerkerausnahme durchzusetzen.
Das Seminar gibt einen Überblick, wer von der Ausnahme betroffen ist und wie diese zu beantragen ist.
Wann: 23.04.2024 um 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Wo: Online-Veranstaltung
Referent: Axel Bernhardt, Betriebsberater der Handwerkskammer Cottbus
Veranstalter: Handwerkskammer Cottbus