Einreihen von Waren in den Zolltarif
Infoveranstaltung
Zolltarif
Jede Ware, die aus der EU exportiert oder in die EU importiert wird, muss in den Zolltarif eingereiht werden. Von der richtigen Einreihung (Tarifierung) hängen beispielsweise die Höhe der Zölle und Steuern, Präferenzbegünstigungen, Exportkontrollmaßnahmen sowie erforderliche Ein- oder Ausfuhrgenehmigungen bis hin zu zollrechtlichen Verfahrenserleichterungen ab. Eine falsche Einreihung von Waren in den Zolltarif zählt zu den häufigsten Fehlerquellen bei Betriebsprüfungen durch den Zoll und kann für Exporteure und Importeure erhebliche Konsequenzen haben.
Zielsetzung
Anhand praktischer Beispiele lernen Sie grundlegende Kenntnisse für den Umgang mit dem Zolltarif. Erhalten Sie mehr Sicherheit in der Einreihung von Waren und in der Anwendung des elektronischen Zolltarifs (EZT-Online). Das Online-Seminar wird ergänzt durch viele praktische Übungen mit dem elektronischen Zolltarif. Die Teilnehmer können dabei dem Referenten "über die Schulter" schauen und lernen an direkten Praxisbeispielen.
Inhalt
Einführung in den Zolltarif
- Aufbau und Inhalt des Zolltarifs
- Allgemeine Vorschriften AV1 bis AV6
- Anmerkungen und Erläuterungen zu Abschnitten und Kapiteln
- Ermittlung der richtigen Position und Codenummer
- Übungen zur Einreihung von Waren in die kombinierte Nomenklatur
Der elektronische Zolltarif (EZT)
- Vorstellung der Internetplattform "EZT-online"
- Übungen zur Handhabung des eletronischen Zolltarifs
- Einreihung von Waren in den elektronischen Zolltarif, Übungsfälle
Rechtliche Folgen der Einreihung
- Zollsätze, Anti-Dumpingzölle
- Verbote und Beschränkungen
- Haftungsrisiken bei falscher Einreihung in den Zolltarif
- Zolltarifauskünfte und verbindliche Zolltarifauskünfte
Erfahren Sie mehr zu diesem Thema und melden sich zur kostenpflichtigen Veranstaltung bei der IHK Cottbus an.
Wann: 09.03.2023 um 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Wo: Online-Veranstaltung
Veranstalter: Industrie- und Handelskammer Cottbus