Praxistipps zur Erfüllung der Pflichten nach der Gewerbeabfallverordnung bei gewerblichen Bauabfällen
Infoveranstaltung
Gewerbliche Bauabfälle
Mit der 2017 novellierten Gewerbeabfallverordnung sollen mehr Wertstoffe aus gewerblich erzeugten Abfällen für den Wirtschaftskreislauf zurückgewonnen werden.
Getrennthaltungspflichten sollen dafür sorgen, dass die einzelnen Abfallfraktionen sortenrein erfasst werden und Gewerbeabfälle nicht mehr als gemischte Abfälle verbrannt werden.
In einem Pilotprojekt im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz hat das Sachverständigenbüro cyclos GmbH die Einhaltung der Pflichten nach der Gewerbeabfallverordnung bei Gewerbebetrieben und auf Baustellen geprüft.
Dabei wurden Einblicke in die praktische Umsetzung der Getrennthaltung gewonnen. In einer Videokonferenz wird die cyclos GmbH grundlegende Pflichten der Gewerbeabfallverordnung für Unternehmen und Betriebe darstellen und zu den praktischen Erfahrungen bei der Umsetzung der Vorgaben berichten, Antworten auf typische Fragestellungen geben, sowie Hinweise zu Lösungsmöglichkeiten und Hilfestellungen bei festgestellten Problemen aufzeigen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? - Dann melden Sie sich noch heute schnell und unkompliziert über das Anmeldeformular der IHK Cottbus an.
Anmeldung : Gewerbliche Bauabfälle
Wann: 24.02.2022 um 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Wo: Online-Veranstaltung
Referent: gemäß Tagungsprogramm
Veranstalter: HWK Cottbus, IHK Cottbus und Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz