Betriebliches Eingliederungsmanagement - Zwischen Pflicht und Kür
SAFETY-WORK
Die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten wiederherstellen und erhalten
Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung zur Etablierung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements. Fällt ein Mitarbeiter jedoch länger als sechs Wochen/Jahr aus, ändert sich dieser Grundsatz maßgeblich. Sodann wird das Betriebliche Eingliederungsmanagement – kurz: BEM - gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX zur Unternehmerpflicht.
Mit Blick auf die Demografie und der damit in Verbindung stehenden Herausforderungen erscheint es aus Unternehmersicht zwingend notwendig sich bereits vor dem Erreichen der 6-Wochen-Barriere mit dem Instrument einer nachhaltigen Unternehmensführung auseinanderzusetzen - auch hier gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht.
Nicht selten wird BEM im strategischen Management als Prozess der großen Unbekannten verstanden, gleichwohl sollte diese Unbekannte für den Unternehmensinhaber zu einer Vertrauten werden, da in Zeiten des Fachkräftemangels nicht jeder Mitarbeiter kurzfristig ersetzt werden kann. Schlussendlich kann der krankheitsbedingte Ausfall von Mitarbeitern den Unternehmenserfolg maßgeblich beeinflussen.
In dieser Veranstaltung werden nachfolgende Themenschwerpunkte erörtert:
- BEM: Ziele, Funktionen und Nutzen,
- Bedeutung der Berufsgenossenschaft - vertrauensbildende Kommunikation,
- Toolbox BEM (Gesprächsleitfaden, Checkliste, Betriebsvereinbarung)
Sollten Sie an diesem Termin verhindert sein - kein Problem - rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine Email und wir vereinbaren einen individuellen Beratungstermin in Ihrem Unternehmen.
Christina Kaschke
Telefon 0355 7835-174
kaschke@hwk-cottbus.de
Wann: 19.01.2023 um 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Wo: Online-Veranstaltung
Referent: Christina Kaschke, Betriebsberaterin Handwerkskammer Cottbus
Veranstalter: Handwerkskammer Cottbus