VOB-Schriftverkehr, Änderungen in der VOB 2019
Infoveranstaltung
Änderungen in der VOB 2019
Die VOB ist weder ein Gesetz noch eine Rechtsverordnung, sondern ein von Fachkreisen erarbeitetes Regelwerk.
Die öffentliche Hand ist allerdings verpflichtet, Bauleistungen gemäß den Bestimmungen der VOB zu vergeben und den daraus folgenden Bauverträgen die VOB/B zugrunde zu legen. Dies ergibt sich für Projekte oberhalb der Schwellenwerte aus der Vergabeverordnung, für Projekte unterhalb der Schwellenwerte aus Runderlassen der zuständigen Bundes- und Landesministerien und der Gebietskörperschaften wie Städten und Gemeinden.
Die VOB/B ist somit von den öffentlichen Auftraggebern als Vertragsbestandteil zu vereinbaren. In unserer Veranstaltung gehen wir u.a. auf folgende Themen ein:
- Änderungen in der VOB 2019 z.B. was ist eine Direktvergabe, welche Vergabearten gibt es
- Abgabe von mehreren Hauptangeboten
- Änderungen in der VOB Teil C
- elektronisch Angebotsabgabe auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg
- welche Schreiben sind in der Bauausführung zwingend erforderlich
Wann: 23.09.2020 um 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Wo: Online-Veranstaltung
Referent: Dipl.-Ing. Axel Bernhardt, Handwerkskammer Cottbus
Veranstalter: Handwerkskammer Cottbus