wheelie-bin-2270582_1920
wheelie-bin-2270582_1920

Gefährlicher oder nicht gefährlicher Abfall/Verpackungsgesetz?

Infoveranstaltung

Abfallentsorgung und Anzeigepflichten für Handwerksbetriebe

Die Novellierung der Gewerbeabfallordnung führte zu signifikanten Veränderungen in Handwerksbetrieben, welche Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie Bau- und Abbruchfällen sind. Neben der Getrennthaltung wurden insbesondere auch die Anforderungen an die Dokumentation bzw. bei Verpackungen erweitert.

Im Rahmen der Veranstaltung erhalten Sie umfassende Informationen zu den nachfolgenden Themenkomplexen:

  • Abfallarten, Abgrenzung gefährliche, nicht gefährliche Abfälle, rechtliche Grundlagen
  • Erforderliche Anzeigen, Voraussetzungen, Erlaubnisse bei der Abfallbeseitigung in Brandenburg/Berlin
  • Entsorgung von gefährlichem Abfall (Asbest, Dachpappe, Polestyrol etc.)
  • Dokumentation nach Gewerbeabfallverordnung
  • Anforderungen nach neuem Verpackungsgesetz ab 1. Januar 2019

Die Veranstaltung erfolgt in Zusammenarbeit mit der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH.

Wann: 08.04.2019 um 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Wo: Außenstelle Königs Wusterhausen, Cottbuser Straße 53a, 15711 Königs Wusterhausen

Referent: Rüdiger Preuß, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH; Dipl.-Ing. Axel Bernhardt, Betriebsberater HWK Cottbus

Veranstalter: Handwerkskammer Cottbus

Anfahrtsplan: