
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Wirtschaftsförderung/Fachkräftesicherung
✔ Außenwirtschaft: Angemessene Zusammenarbeit zwischen Kunden und Lieferanten
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) gilt seit Anfang 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten im Inland.
Seit Inkrafttreten werden Unternehmen, die sich in der Lieferkette vom LKSG verpflichteter Firmen befinden, mit Fragebögen, Verhaltenskodexen und Aufforderungen zu Schulungen regelrecht geflutet.
Inhalt der Veranstaltung:
- Welchen Verpflichtungen Sie auf Grund des Gesetzes gegenüber ihrem Kunden nachkommen müssen und welchen nicht?
- Was bedeutet der risikobasierte Ansatz im LKSG in der Praxis?
- Welche Empfehlungen gibt das BAFA zum Umgang mit Abfragen und vertraglichen Zusicherungen?
- Welche Unterstützungsangebote bietet das BAFA?
- Zusammenarbeit in der Lieferkette - DO`S & DON`TS
- Wie sieht die Umsetzung des Gesetzes in der Praxis aus? Praxisbericht aus Sicht eines KMU – Geschäftsführers
Die Veranstaltung findet vor Ort und virtuell statt.
Wann: 27.03.2025 um 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Wo: Industrie- und Handelskammer Cottbus, Goethe Straße 1, 03046 Cottbus
Veranstalter: Industrie- und Handelskammer Cottbus
Anfahrtsplan: