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Inklusion und Arbeitswelt

Wirtschaftsförderung/Fachkräftesicherung

✔ Warum soll ich Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen?

Fragen Sie sich, was dieses Thema mit einer Förderung aus dem EFRE und JTF zu tun hat?

Bei der Umsetzung aller EU-geförderten Projekte ist stets die Beachtung der drei bereichsübergreifenden Grundsätze – Chancengleichheit, Gleichstellung der Geschlechter sowie Nachhaltigkeit – zu gewährleisten. Außerdem müssen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) eingehalten werden. Daher bieten wir Ihnen gemeinsam mit den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) am 27. Juni digital diesen interessanten und praxisnahen Workshop an.

Auf der Agenda stehen folgende Punkte:

  • Wer sind die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Brandenburg
  • Zusammenarbeit der EAA mit Netzwerkpartnern
  • Fördermöglichkeiten bei Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung
  • Welche Vorteile hat der Arbeitgeber durch die Zusammenarbeit mit der EAA
  • Vorstellung eines Best Practice Beispiels
  • Fragerunde

Mit der Veranstaltung möchten wir Ihnen in Zeiten des Arbeitskräftemangels einen niedrigschwelligen Einstieg in das Thema Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung bieten. Es sind keinerlei Vorkenntnisse erforderlich und Sie werden unkompliziert die Möglichkeit haben den passenden Fachberatenden aus Ihrer Region kennenzulernen.

Wir erbitten eine formlose Anmeldung an anika.simm@mwae.brandenburg.de  und freuen uns auf Ihre Teilnahme!



Wann: 27.06.2024 um 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Wo: Online-Veranstaltung

Referent: Katja Rothe, Koordinatorin EAA, Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

Veranstalter: Handwerkskammer Cottbus in Kooperation mit MWAE und LASV