
Zuweisungspraxis bei mineralischen Abfällen ändert sich zum 1. Juli 2025
Die Vorgabe der Behandlung von gefährlichen mineralischen Abfällen vor einer Deponierung ist nach Berlin jetzt auch für das Land Brandenburg geplant. Zum 1. Juli 2025 soll sie in Kraft treten. Dazu wird das Brandenburger Umweltministerium demnächst einen Erlass veröffentlichen, wie die SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH mitteilt.
Eine Behandlung von schadstoffbelasteten mineralischen Abfällen kann durch mikrobiologische oder thermische Verfahren oder durch Bodenwäsche erfolgen. Der positive Effekt ist durch die Abtrennung der Schadstoffe die Gewinnung von abgereinigten, mineralischen Fraktionen bzw. in der Folge die Schonung von Deponieraum.
Der Betrieb muss vor der Untersuchung prüfen, ob eine Behandlungsmöglichkeit für den konkret vorliegenden Abfall zur Verfügung steht. Nur wenn dies nicht möglich ist, kann eine Deponierung des Abfalls erfolgen.
Schreiben der Sonderabfallgesellschaft
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