Zertifizierung Kältemittelschein
Um klimatechnische Arbeiten mit fluorierten Treibhausgasen durchzuführen, reicht ein 5-Kilo-Kälteschein nicht aus. Die F-Gase-Verordnung fordert den Sachkundenachweis des eingesetzten Mitarbeiters. Davon sind nicht nur allein Eingriffe in den Kältemittelkreislauf betroffen, sondern sämtliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten an der gesamten Anlage. Zudem besteht die Pflicht, sich gemäß der ChemKlimaschutz-Verordnung durch eine Landesbehörde zertifizieren zu lassen.