
Saison-KurzarbeitergeldWinterkündigung vermeiden - Fachkraft sichern
Das Saison-Kurzarbeitergeld hat zum Ziel, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei saisonalen Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit nicht in die Arbeitslosigkeit zu entlassen, sondern sie im Betrieb zu halten und damit die Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren.
Ab wann wird das Saison-Kurzarbeitergeld gezahlt?
Ab der 1. Ausfallstunde wird das Saison-Kurzarbeitergeld gezahlt, insofern im Bauhaupt- bzw. Baunebengewerbe keine Arbeitszeitguthaben zu berücksichtigen sind, sowie im Gerüstbaugewerbe keine tariflichen Ausgleichsleistungen einzubringen sind.
In welchem Zeitraum wird das Saison-Kurzarbeitergeld gezahlt?
Im Schlechtwetterzeitraum vom 1. Dezember bis 31. März. Dabei gilt für das Gerüstbaugewerbe weiter die bislang gültige Schlechtwetterzeit ab 1. November.
Wie hoch ist das Saison-Kurzarbeitergeld?
Die Höhe des Saison-Kurzarbeitergeldes richtet sich nach dem pauschalisierten Nettoentgeltausfall im Kalendermonat. Das Saison-Kurzarbeitergeld wird dabei in zwei verschieden hohen Leistungssätzen gewährt:
- - 67 Prozent für Arbeitnehmer, die mindestens ein Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes haben bzw.
- - 60 Prozent für die übrigen Arbeitnehmer
der Nettoentgeltdifferenz.
Gibt es ergänzende Leistungen?
Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft haben Anspruch auf umlagefinanziertes Wintergeld als Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld. Das Zuschuss-Wintergeld wird für jede in der Schlechtwetterzeit ausgefallene Arbeitsstunde gewährt, wenn durch die Auflösung von Arbeitszeitguthaben die Inanspruchnahme von von Saison-Kurzarbeitergeld vermieden wird. Das Mehraufwands-Wintergeld wird für jede in der Zeit vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag des Monats Februar geleistete berücksichtigungsfähige Arbeitsstunde erbracht.
Diese Leistungen sind sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei und werden netto ausgezahlt. Arbeitgeber des Bauhauptgewerbes haben Anspruch auf Erstattung der von ihnen allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung für Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld. Damit ist die Saison-Kurzarbeit kostenneutral.
Wie läuft das Verfahren zum Saison-Kurzarbeitergeld?
Der Arbeitgeber zahlt zunächst das Saison-Kurzarbeitergeld und die ergänzenden Leistungen an die Arbeitnehmer aus. Auf Antrag erhält er die verauslagten Leistungen von der zuständigen Agentur für Arbeit erstattet.
Beratung - Information
Agentur für Arbeit Cottbus
Team OS 031
Telefon: 0355 619-4897
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