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Marco2811 - Fotolia

Wichtige Änderungen zum neuen Jahr 2025

Die Bundesregierung hat für das Jahr 2025 eine Reihe von Änderungen auf den Weg gebracht, einige wirken sich direkt auf die finanzielle Situation vieler Bürgerinnen und Bürger aus. Ein Teil der Gesetzesvorhaben liegt allerdings auf Eis. Durch das Aus der Ampel-Koalition wird der Bundestag den Haushalt 2025 aufgrund fehlender Mehrheiten nicht mehr vor der Bundestagswahl am 23. Februar verabschieden können.

Dies wird erst mit einer neuen Regierung möglich sein. Bis dahin gilt die im Grundgesetz festgeschriebene "vorläufige Haushaltsführung", die unter anderem Zahlungen des Staates wie etwa das Bürgergeld garantiert.



Wichtige Veränderungen für das neue Jahr im Überblick



Mindestlohn, Minijob, Grundfreibetrag

  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar von 12,41 auf 12,82 Euro brutto pro Stunde.
  • Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs erhöht sich von 538 auf 556 Euro.
  • Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss, steigt von bisher 11.604 rückwirkend zum 1. Januar 2024 auf 11.784 Euro, im Jahr 2025 dann auf 12.084 Euro.


Arbeitsvertrag

Künftig sollen Arbeitgeber auch per E-Mail über die wesentlichen Bedingungen der Arbeitsverträge informieren können. Das Nachweisgesetz wurde geändert.



Barrierefreie Website

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt Ende Juni 2025 in Kraft: B2C-ECommerce- Angebote auf Webseiten von Handwerksbetrieben und -organisationen müssen ab Ende Juni 2025 so ausgestaltet sein, dass sie von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne Erschwernis genutzt werden können. Kleinstunternehmen sind ausgenommen.



Begabtenförderung für talentierte Handwerker

Das Bundesbildungsministerium stärkt die Begabtenförderung im Handwerk. Ab 2025 gibt es im Weiterbildungsstipendium bis zu 9.135 Euro verteilt auf drei Jahre für junge Handwerker, die ihre Ausbildung besonders gut abgeschlossen oder bei der Deutschen Meisterschaft erfolgreich waren und sich weiterbilden möchten. Die höhere Förderung gibt es auch für bereits laufende Stipendien.



Bürokratieentlastungsgesetz IV

Nach Zustimmung des Bundesrats am 18. Oktober treten die Regeln am 1. Januar 2025 in Kraft. Für Handwerksbetriebe relevante Entlastungsmaßnahmen sind etwa die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen, Erleichterungen im Mess- und Eichwesen, die Anhebung der Bagatellgrenze bei der Künstlersozialversicherung oder die Einführung der Textform im Nachweisgesetz.



Degressive Abschreibung

Die degressive Abschreibung für im Zeitraum 2025 bis 2028 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens soll fortgeführt und auf das Zweieinhalbfache der linearen Abschreibung, höchstens 25 Prozent, angehoben werden.



E-Autos – Sonderabschreibung für Dienstwagen

Für neu zugelassene E-Autos sollen Unternehmen die Investitionskosten schneller steuerlich geltend machen können. Dazu soll eine neue Sonderabschreibung eingeführt werden. Über einen Zeitraum von sechs Jahren können die Anschaffungen – beginnend mit einem Satz von 40 Prozent – von der Steuer abgeschrieben werden. Die Regelung gilt befristet für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028.



E-Rechnung

Am 1. Januar 2025 kommt die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Ausnahmslos alle Unternehmen, egal welcher Größe, müssen zunächst elektronische Rechnungen empfangen und archivieren können



Kfz-Gewerbe

Der Bundesrat hat für die Abschaffung der Doppelprüfung von Messgeräten in der technischen Fahrzeugüberwachung gestimmt. Das bedeutet eine Bürokratieentlastung für Kfz-Betriebe.



Kleinunternehmerregelung

Bei der Kleinunternehmerregelung werden die Umsatzgrenzen von 22.000 Euro Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr auf 25.000 Euro und 100.000 Euro im laufenden Kalenderjahr anstelle von 50.000 Euro (§ 19 Abs. 1 UStG-E) angehoben. Dabei gilt allerdings auch eine Verschärfung: Galt bisher, dass es sich im laufenden Jahr um einen prognostizierten Betrag handelte, dessen Überschreitung nicht zwangsläufig zum Verlust der Umsatzsteuerbefreiung für das laufende Jahr führte, kommt eine weitere Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung künftig nicht mehr in Betracht, wenn der Umsatz 100.000 Euro überschreitet. Die bis zum Zeitpunkt der Überschreitung bewirkten Umsätze sind indes steuerfrei (Quelle: Bundestag).



Passbilder

Fotos für Pässe und Personalausweise werden ab 1. Mai 2025 von den Ämtern nur noch in digitaler Form akzeptiert. Außerdem müssen sie vom Fotografen mit einer sicheren Verbindung an das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde geschickt werden. Ausgedruckte Lichtbilder werden dann nicht mehr angenommen.



Neue Grenzwerte für Kaminöfen

Kamine, Kaminöfen und Öfen, die zwischen Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, müssen nach dem 31. Dezember 2024 die in der Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Werte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Konkret heißt das: Sie dürfen pro Kubikmeter Abgas nicht mehr als vier Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub ausstoßen. Ob die Feuerstätte die neuen Grenzwerte einhält, kann beim Bezirksschornsteinfeger erfragt werden. Er kann auch über Ausnahmen von der Sanierungspflicht informieren.

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