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Neue Zertifizierungspflichten: Was Sie wissen müssenWichtige Änderungen beim Netzanschluss von Erzeugungsanlagen

Am 1. Februar 2025 sind wichtige Änderungen in Kraft getreten, die den Nachweis von ZEREZ-Zertifikaten für bestimmte Erzeugungsanlagen erfordern. Das Zentrale Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) wird zur zentralen Plattform für die Registrierung dieser Zertifikate.



Betroffene Anlagen

Komponenten von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichersystemen, Blockheizkraftwerken und ande-re Stromerzeugungseinheiten müssen ab dem 1. Februar 2025 ZEREZ-zertifiziert sein.



Relevanz für das Handwerk

Handwerker, die Erzeugungsanlagen installieren, müssen sicherstellen, dass alle relevanten Kompo-nenten ZEREZ-zertifiziert sind. Dies betrifft insbesondere Wechselrichter von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern aber auch z.B. Asynchrongeneratoren, NA-Schutz oder Spannungsregler.



Pflichten für Anlagenbetreiber

Handwerksbetriebe als Anlagenbetreiber müssen die ZEREZ-ID der verwendeten Komponenten im Zuge des Netzanschlusses ihrem Netzbetreiber mitteilen. Liegt die ZEREZ-ID für eine der verwendeten Komponenten nicht vor, darf der Netzbetreiber die entsprechende Anlage nicht an das Netz an-schließen. Dies gilt für alle neuen Energieerzeugungseinheiten, die ab dem 1. Februar 2025 ans Netz angeschlossen werden.



Vorteile des digitalen Verfahrens

Das neue digitale Verfahren ersetzt das Versenden physischer Dokumente und vereinfacht den Prozess erheblich. ZEREZ-IDs können ohne Anmeldung direkt im Register abgerufen werden.

Ansprechpartner

Axel Bernhardt

Technischer Berater

Telefon 0355 7835-157

Telefax 0355 7835-284

bernhardt--at--hwk-cottbus.de