
Stand der DiskussionWerkvertragsrecht: Ein- und Ausbaukosten
Nach aktueller Rechtslage und Auffassung der Gerichte bleiben Handwerker auf den Kosten sitzen, die beim Ein- und Ausbau entstehen, wenn sie mangelhafte Produkte verbaut haben. Das ist unbefriedigend, weil die Mängel meist auf einem Verschulden der Hersteller oder Lieferanten beruhen.
Unser Dachverband ZDH nimmt sich seit längerem des Themas an. So war es gelungen, das Thema im Koalitionsvertrag zu verankern. Um zur Umsetzung zu gelangen, wurden zahlreiche Gespräche mit dem zuständigen Bundesjustizministerium geführt. Dies zeigt erste Erfolge. Das Ministerium hat eine Expertenkommission aus rechtswissenschaftlichen Professoren eingesetzt, die Lösungsansätze zur im Detail komplizierten Rechtsmaterie entwickeln sollen. Anfang des Jahres 2015 soll dann ein öffentlicher Workshop stattfinden.
Vorstehendes zeigt: Es bewegt sich etwas. Es würde aber schneller gehen, wenn das Ministerium einen Gesetzesvorschlag unterbreitet hätte, der dann diskutiert wird. Andererseits kann man den Wunsch des Justizministeriums gut verstehen, den Gesetzgebungsvorschlag auf fundierter Grundlage zu erarbeiten. Denn die Besserstellung des Handwerks führt automatisch zu einer Schlechterstellung der Hersteller und Lieferanten, die Widerstand gegen jede Änderung des BGB leisten werden.