Weiterbildung für Unternehmen und rechtsfähigen VereinenWeiterbildungsrichtlinie - die Förderung für Unternehmen
Antragsteller
Unternehmen (auch Land- und Forstwirtschaft) mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg (Förderung der Beschäftigten und des Managements)
Förderung
Zuschuss für Weiterbildungskosten inkl. Prüfungsgebühr mit bis zu 50 Prozent. Mindestförderhöhe je Antrag: 1.000 EUR.
Förderfähig
Qualifizierungsmaßnahmen auf Grundlage mittel- und langfristiger betrieblicher Entwicklungsziele / Kompetenzentwicklung im Unternehmen.
Nicht förderfähig
Auszubildende, Fachtagung gesetzlich vorgeschriebener Qualifizierungen, Produktschulungen, Fahrerlaubnisse (ausgenommen Bedienberechtigungen), Maßnahmen der Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatungen, Erholung, Kunst und Kultur.
Wichtig!
Nach Antragstellung bei der ILB ist eine verbindliche Anmeldung, der Abschluss eines Weiterbildungsvertrages förderunschädlich. Risiko liegt beim Antragsteller.
Förderhöhe nach oben offen.
Antragstellungen 2 mal pro Kalenderjahr möglich.
Keine Begrenzung der Maßnahmen pro Antrag!
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft. Alle Maßnahmen müssen bis zum 30.06.2027 bewilligt sein. Die Maßnahmen selbst können jedoch bis zum 30.06.2028 laufen.