Weiterbildung von Beschäftigten: Erleichterung im Antragsverfahren
Seit dem 1. Januar können Arbeitgeber gebündelt und damit leichter den Antrag für Weiterbildungen von mehreren Beschäftigten stellen. Das teilt die Agentur für Arbeit Cottbus mit.
Mit dem „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ wurde das Qualifizierungschancengesetz weiterentwickelt. Arbeitgeber erhalten ab Januar 2021 die Möglichkeit, mit einem Sammelantrag für mehrere Beschäftigte einen Kostenzuschuss für berufliche Weiterbildung zu beantragen. Die Förderleistungen werden als eine Gesamtleistung bewilligt.
Die Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurde nochmals verbessert, insbesondere dann, wenn deren berufliche Tätigkeiten durch neue Technologien ersetzt werden können, sie in sonstiger Weise vom Strukturwandel bedroht sind oder eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben.
Weiterhin besteht jetzt die Möglichkeit bis zu fünfzehn Prozent höhere Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt zu beantragen. Diese zusätzliche Förderleistung wurde auf alle Betriebe unabhängig von der Betriebsgröße ausgeweitet.
Ziel ist es, Arbeitgeber und ihre Beschäftigten bei der Bewältigung schwieriger struktureller Anpassungsprozesse zu stärken. Betriebe können mit Angeboten zur Weiterbildung dazu beitragen, Fachkräfte an sich zu binden oder neue Fachkräfte für künftige Herausforderungen zu qualifizieren.
Weiterbildungsberatung der Handwerkskammer Cottbus
Weiterbildung, Region Cottbus und Spree-Neiße
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