Wegen Corona: Stadt Cottbus entlastet Unternehmen
Die Stadt Cottbus entlastet die Gewerbetreibenden und erlässt auch in diesem Jahr die Sondernutzungsgebühren für Terrassen und Warenauslagen. Dazu ist lediglich ein Antrag auf Gebührenerlass zusammen mit dem Antrag auf Sondernutzung zu stellen. Ein entsprechendes Formular wird unter www.cottbus.de hinterlegt.
Nach wie vor dürfen Gastronomiebetriebe ihre Türen nicht für Gäste öffnen und auch viele Einzelhandelsunternehmen müssen geschlossen bleiben. Niemand kann zurzeit sagen, wann hier wieder die gewohnte Normalität eintreten kann. "Mir ist bewusst, dass diese Ungewissheit die Unternehmen zunehmend belastet und die weiterhin fehlenden Umsätze die ohnehin angespannte Situation täglich mehr verschärft. Oftmals können auch die durch den Bund ausgegebenen finanziellen Hilfen nur einen Teil der anfallenden Kosten tragen", schreibt Oberbürgermeister Holger Kelch (CDU).
Die Stadt hatte unlängst einen Öffnungsplan vorgelegt, der gemeinsam mit der Mittelstandsinitiative Cottbus erarbeitet wurde. Da das Land aber auf landesweit einheitliche Regelungen besteht, kann der Plan derzeit nicht umgesetzt werden.