VOB
Das Vertragsverhältnis zu öffentlichen Auftraggebern wird maßgebend durch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) bestimmt. Die Beratung der Handwerkskammer umfasst hier folgende Bereiche:
Teil A
- Schwellenwerte
- Klärung der Angebotsgestaltung (Rüge, Nebenangebot, Kalkulation, Formblätter…)
- erforderliche Unterlagen
- Präqualifikation
- Fristen
- Widerspruchsverfahren
- Preisgleitklausel
Teil B
- Schriftwechsel
- Zahlungen
- Sicherheitsleistungen
Teil C
- einzuhaltende Normen
- Prüfungen durch den Auftragnehmer
- Nebenleistungen, Besondere Leistungen
- Planungsleistungen
- Abrechnung, Aufmaßregeln
Ansprechpartner
Technischer Berater
Telefon 0355 7835-157
Telefax 0355 7835-284