
Verpackungen: Neuer Mindeststandard veröffentlicht
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat am 1. September 2020 den neuen Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen veröffentlicht. Mit der aktuellen Fassung soll durch detaillierte Beschreibung des Prüfverfahrens die Anwendung erleichtert werden. Die neue Version soll zudem dynamischer ausgerichtet sein und nun auch technische Innovationen abbilden, indem eine dreistufige Systematik zur Überprüfung der jeweils bestehenden Recyclinginfrastruktur eingeführt wurde.
Nach § 21 VerpackG sind die Beteiligungsentgelte der Verpackungshersteller danach zu bemessen, wie gut sich eine Verpackung recyceln lässt. Der Mindeststandard soll der einheitlichen Bemessung der Kriterien dienen.
Ansprechpartner
Technischer Berater
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Was bezweckt das Verpackungsgesetz?
Das Verpackungsgesetz regelt Anforderungen an die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Entsorgung von Verpackungen. Es ist zum Januar 2019 in Kraft getreten und hat die bis dahin geltende Verpackungsverordnung von 1992 abgelöst. Schon die Verpackungsverordnung hat die Produktverantwortung der Hersteller und Vertreiber von Verpackungen eingeführt, für Verkaufsverpackungen die Pflicht zur Beteiligung an Entsorgungssystemen – sog. duale Systeme – geregelt und diesen hohen Recyclingquoten vorgegeben.
Was ist für Inverkehrbringer von Verpackungen neu im Verpackungsgesetz?
Es verpflichtet die Erstinverkehrbringer von mit Ware befüllten Verkaufsverpackungen, die zum privaten Endverbraucher gelangen, bereits vor dem Inverkehrbringen der Verpackung zur Registrierung bei der Zentrale Stelle Verpackungsregister. Ergänzend haben die verpflichteten Erstinverkehrbringer die Datenmeldungen über die in Verkehr gebrachten Verpackungen, die sie an die Systeme übermitteln, dupliziert an die Zentrale Stelle zu melden.