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Verlängerung der Steuererklärungsfrist für das Kalenderjahr 2020

Der Bundesrat hat der Verlängerung der Steuererklärungsfrist für das Kalenderjahr 2020 um drei Monate zugestimmt. Steuerpflichtige, die nicht steuerlich beraten sind, haben damit Zeit zur Abgabe der Steuererklärungen bis Ende Oktober 2021.

Bei steuerlich Beratenen endet die Abgabefrist am 31. Mai 2022. Ergänzend wird die Karenzzeit für Verzugszinsen auf Steuerschulden ebenfalls um drei Monate ausgedehnt. Hierdurch wurde eine wichtige Entlastung für die Steuerpflichtigen und die Angehörigen der steuerberatenden Berufe geschaffen. Eine Verlängerung der Frist zur Offenlegung der Jahresabschlüsse 2020 ist bisher weiterhin nicht vorgesehen, wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks mitteilt.

Zu beachten ist, dass die Regelungen zu den vereinfachten Verfahren im Bereich von Stundungen und Vollstreckungen nur für bis zum 31. Juni 2021 fällig werdende Steuern gelten ( vgl. BMF FAQ-Katalog Ziffer II Nr. 1) und damit die steuerlichen Erleichterungen zukünftig eingeschränkt werden.