Vergabemindestlohn in Brandenburg steigt auf 10,85 Euro
Nach dem aktuell geltenden Brandenburgischen Vergabegesetz durfte seit Januar 2020 ein Auftrag der öffentlichen Hand nur an einen Bieter vergeben werden, der sich gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, seinen „für die Erfüllung der Leistungen des Auftrags eingesetzten Beschäftigten“ ein Bruttoentgelt von mindestens 10,68 Euro zu zahlen. Das gilt für alle Vergaben ab 3.000 Euro
Das teilt die Auftragsberatungsstelle Brandenburg mit. Dieses Mindestentgelt wird nun zum 1. Januar 2021 auf zunächst 10,85 Euro erhöht, da es gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 BbgVergG ab 2021 jeweils um den Prozentsatz angehoben wird, um den sich der allgemeine Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz des Bundes (MiLoG) erhöht.
Hintergrund
Das Brandenburgische Kabinett hatte am 15. Dezember 2020 grünes Licht für eine weitere Erhöhung des Vergabemindestentgeltes auf 13,00 Euro gegeben. Der Gesetzentwurf wird nun in den Landtag eingebracht. Die Wirtschaft kritisiert diese Erhöhung.