Fotoagentur Veit Rösler

Einschränkungen für UnternehmenÜberschwemmungsgebiete Mittlere Spree verbindlich

Die Überschwemmungsgebiete der Mittleren Spree mit Nordumfluter, Südumfluter und Dahme-Umflut-Kanal wurden im Amtblatt veröffentlicht. Damit gelten sie als verbindlich festgelegt. Auf Seite 287 finden Sie die Karte dazu.

Mit der Erklärung der Verbindlichkeit der Karten zum 9. Februar 2023 gelten im Überschwemmungsgebiet die besonderen Schutzvorschriften gemäß § 78 Absatz 1, 3, 4 und 7, § 78a Absatz 1 und 3 und § 78c Absatz 1 und 3 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie des § 101 Satz 1 und 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes.



Verboten in dem Überschwemmungsgebiet ist unter anderem:

  • die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen, die den Wasserabfluss behindern können,
  • das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden,
  • die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen außerhalb von Anlagen,
  • das Ablagern und das nicht nur kurzfristige Lagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können,
  • das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche,
  • das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 und § 75 Absatz 2 entgegenstehen,
  • die Umwandlung von Grünland in Ackerland,
  • die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart

Amtsblatt mit Karte



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