
Teilnahmebedingungen - Meisterschule
Vetragssumme
Die Vertragssumme umfasst die Lehrgangsgebühren, ausschließlich der Prüfungsgebühren. Prüfungsgebühren werden extra erhoben.
Zahlung
Die Zahlung der Gebühren erfolgt nach Rechnungslegung durch die Handwerkskammer Cottbus. Die Zahlungsverpflichtung wird durch eine eventuelle finanzielle Förderung nicht berührt.
Abmeldung/Rücktritt
Eine Abmeldung (Rücktritt) von dem Lehrgang nach Vertragsunterzeichnung hat in jedem Fall schriftlich unter Angabe von Gründen zu erfolgen. Eine solche Abmeldung führt dazu, dass die im Lehrgang erteilten Unterrichtsstunden anteilmäßig zu bezahlen sind. Diese betragen jedoch mindestens 10 % der Vertragssumme. Als der Tag der Abmeldung gilt das Eingangsdatum des Rücktrittschreibens bei der Handwerkskammer Cottbus.
Hausordnung
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die jeweils gültige Hausordnung des Lehrgangsträgers einzuhalten. Bei groben Verstößen kann diese Vereinbarung einseitig fristlos gekündigt werden.
Mindestteilnehmerzahl
Für den Fall, dass die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 11 Teilnehmern (bei Teil III und IV – 12 Teilnehmer) nicht erreicht wird, gelten die zur Vertragssumme vereinbarten Zusatzgebühren.
Vertragsänderung
Bei Rücktritt von Teilnehmern nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des Lehrganges, bei dem die Kalkulation und das Angebot aus einer Mindestteilnehmerzahl basiert, ist die Bildungseinrichtung berechtigt den Lehrgang abzusagen, zu verschieben oder eine Vertragsänderung mit den entsprechenden Zusatzgebühren zu vereinbaren.