Systemrelevanz handwerklicher Tätigkeiten
Entscheidungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene orientieren sich an der sogenannten Systemrelevanz der jeweiliger Regelungsadressaten. Entscheidungsfelder sind:
- Schließung bzw. Offenhalten (ggf. mit besonderen Vorgaben) von Unternehmen und Geschäften,
- Einschränkungen der nationalen und europäischen Freizügigkeit (Transport- und Lieferverkehre, Personenfreizügigkeit) an zwischenstaatlichen Grenzen oder innerdeutsch zwischen Gebietskörperschaften (z. B. Hotspot-Abriegelungen),
- Ausnahmen von Ausgangssperren,
- Anspruch auf Kindernotbetreuung bei Lockdown-bedingten Kita- und Schulschließungen,
- Zugriff auf medizinisch bzw. hygienisch erforderliche Materialien und Ausrüstungen,
- Zugang zu Einrichtungen der „kritischen Infrastruktur“, insbesondere im Gesundheitsbereich,
- Zeitnahe Inanspruchnahme von Schnelltests.
Von diesen Entscheidungen sind auch Handwerksbetriebe unmittelbar betroffen. In enger Abstimmung mit den Fachverbänden des Handwerks hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks eine Übersicht darüber erstellt, welchen systemrelevanten und die Daseinsversorgung fundamental sicherstellenden Beitrag zahlreiche Handwerksunternehmen gerade auch in der Pandemiezeit erbringen.
Ziel der Übersicht ist, den jeweiligen Entscheidungsträgern auf den unterschiedlichen föderalen Ebenen ein Grundverständnis über den unverzichtbaren Beitrag des Handwerks zur Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturen wie auch zur Sicherung grundlegender Daseinsversorgung zu vermitteln, damit bei den notwendigen Corona-spezifischen Regelungen die Belange der betreffenden Handwerksunternehmen im jeweiligen Entscheidungskontext mitberücksichtigt werden.
Sofern Handwerksbetriebe neben der handwerklichen Leistung auch Handel betreiben, der in originärem Zusammenhang mit der handwerklichen Leistung steht (z.B. Kfz-Werkstätten oder Sanitärbetriebe mit Verkaufsausstellung, Tischlereien mit Küchenstudio), sollte bei Schließungsvorgaben dieser Handelsbereich nicht geschlossen werden, wenn der handwerkliche Bereich insgesamt und weiterhin überwiegt.
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