JTF-Programm startet / Jetzt bei der Handwerkskammer beraten lassenStrukturwandel: Betriebe bekommen EU-Gelder
Ein Konstruktionsfehler der Strukturwandelgesetze gehört der Vergangenheit an. In wenigen Wochen können private Unternehmen eine Förderung beantragen, um die Folgen des Kohleausstieges abzumildern. Bislang war dies nur den Ländern, Landkreisen, Kommunen und deren Unternehmen vorbehalten.
»Just Transition Fund« (JTF) heißt das Programm. Das Geld für die Förderung kommt aus dem »Green Deal« der Europäischen Union. Rund 170 Millionen Euro stehen für kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung.
Die Zugangsbeschränkungen sind recht niedrigschwellig. So werden zum Beispiel Betriebe gefördert, die direkt an der Liefer- oder Wertschöpfungskette des Energiekonzerns LEAG hängen und zwar ohne dass sie nachweisen müssen, Arbeitsplätze zu schaffen oder zu sichern. Auch Lausitzer Unternehmen, die hohe Herausforderungen meistern müsen, um ihr Angebot aufrechtzuerhalten, können begünstigt werden. Ebenso Firmen, die mit den Investitionen nachweislich neue Arbeitsplätze schaffen.
Überwiegend werden produktive Investitionen gefördert. Vereinfacht gesagt, ist alles, was man dem Anlagevermögen zuordnen kann, förderfähig. JTF ist vergleichbar mit dem GRW-Programm. Es ist nur attraktiver.
Die Fördersätze liegen je nach Region bei größeren Vorhaben zwischen zehn und 45 Prozent. Kleinförderungen – aktuell bis 200.000 Euro innerhalb von drei Jahren – können nach einer De-minimis-Regel bis zu 70 Prozent betragen. Die Unternehmen können entscheiden, ob sie nach AGVO oder De-minimis beschieden werden wollen. Das Mindestvolumen einer Investition ist relativ niedrig und muss in der Regel mindestens 10.000 Euro betragen.
Startgeld für Existenzgründer
Neu gegründete Betriebe, die einen Arbeitsplatz schaffen, können beispielsweise für maximal zwölf Monate eine Förderung von 2.000 Euro pro Monat zur Sicherung der Gründung beantragen. So ein Startgeld hatte die Handwerkskammer mit Nachdruck gefordert. Ein Kriterium: Die Unternehmen dürfen nicht älter als drei Jahre sein.
Jetzt beraten lassen
Voraussichtlich am 15. August 2023 wird das neue Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) für Anträge geöffnet. Bitte nutzen Sie bis dahin die Zeit, Ihre Anträge so zu qualifizieren, dass sie dann möglichst schnell positiv von der ILB beschieden werden.
Das müssen Sie nicht alleine tun. Die Betriebsberater der Handwerkskammer Cottbus stehen Ihnen für alle Fragen zur Seite. Wir begleiten Sie von der Projektberatung über die Antragstellung bis hin zur sachgemäßen Abrechung. Nutzen Sie unser Angebot. Wir sollten kein Geld der EU liegen lassen. Es steht Ihnen zu.
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