
Bereich der zukünftigen Seevorstadt Cottbuser Ostsee betroffenStadt Cottbus will besondere Vorkaufsrechte für Grundstücke
Die Cottbuser Stadtverordneten sollen am 28. Oktober eine Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Stadt zu bebauten und unbebauten Grundstücken für den Bereich der zukünftigen Seevorstadt Cottbuser Ostsee beschließen. Derzeit geht der Entwurf durch die Ausschüsse.
Für den Bereich entlang der ehemaligen Bahntrasse Cottbus – Guben (Strecke 6345) zwischen den Ortsteilen Sandow, Merzdorf und Dissenchen der kreisfreien Stadt Cottbus befindet der Bebauungsplan Nr. O/25, 26/113 „Seeachse Cottbuser Ostsee“ (Aufstellungsbeschluss Mai 2018) zur Sicherung der zukünftigen Stadtentwicklungsziele in Aufstellung, wie die Stadt auf ihrer Internetseite mitteilt.
Aufgrund des Bekanntwerdens von Flächenverkaufsabsichten bzw. Grundstücksveränderungen innerhalb des Geltungsbereichs wird es notwendig, kurzfristig ein Instrument zur Sicherung respektive zur Steuerung von Handlungen im privaten Grundstücksverkehr zu schaffen. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung für die disponiblen Flächen gewährleisten zu können, ist durch einen Satzungsbeschluss gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB ein besonderes Vorkaufsrecht zugunsten der Stadt Cottbus zu begründen, um dieses bei Bedarf als bodenrechtliches Sicherungsinstrument einsetzen zu können, so die Ausführungen der Stadtverwaltung.
Terminkette:
13. Oktober, Ausschuss für Recht, Ordnung, Sicherheit und Petitionen
14. Oktober, Ausschuss für Bau und Verkehr
15. Oktober, Ausschuss für Wirtschaft, Beteiligung und Strukturwandel
20. Oktober, Ausschuss für Haushalt und Finanzen
21. Oktober, Hauptausschuss