Serie (1): Ihr Ausbildungsberater informiertSie wollen erstmalig ausbilden?
Wer darf eigentlich Lehrlinge ausbilden? Grundsätzlich jeder, der persönlich und fachlich geeignet ist oder einen geeigneten Ausbilder beschäftigt. Was das konkret im Handwerk bedeutet, ist je nach Handwerksberuf in der Handwerksrolle geregelt. Zusätzlich muss die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Vermittlung der Inhalte der Ausbildungsordnungen geeignet sein.
Als erstes sollten Sie Kontakt zur Handwerkskammer Cottbus aufnehmen. Im Rahmen eines Betriebsbesuches wird anschließend durch unsere Ausbildungsberater festgestellt, ob Sie die betrieblichen und personellen Voraussetzungen mitbringen. Bitte vereinbaren Sie deshalb frühzeitig einen Beratungstermin!
Zusammenfassend an dieser Stelle noch einige wichtige Informationen für Sie vorab.
Vor Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
1. Die Voraussetzung der persönlichen und fachlichen Eignung des Ausbilders ist erfüllt
Handwerksmeister
Sonstige gleichgestellte Prüfung
Zuerkennung der Ausbildereignung
Übergangsregelung (§ 120 HwO)
2. Die Ausbildungsstätte ist nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet
Arbeitsplatz und Ausstattung
Einrichtung und Ausstattung der Werkstatt nach Arbeitsstättenverordnung
Werkstatt durch Berufsgenossenschaft/HWK geprüft
Angemessenes Verhältnis von Lehrlingen und Fachkräften
3. Notwendige Unterlagen sind vorhanden
Berufsausbildungsgesetz (BBiG)
Handwerksordnung (HwO)
Ausbildungsordnung
Amtlich vorgeschriebener Aushang für Gewerbebetriebe
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
4. Der Berufsausbildungsvertrag ist vor Aufnahme der Ausbildung schriftlich niedergelegt und komplett mit allen geforderten Anlagen zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse an die zuständige Kammer oder Innung geschickt worden.
5. Der Lehrling ist vom Ausbildenden anzumelden
Berufsschule (Formular)
Krankenkasse
Sonderkasse (Bau)
Rentenversicherungsträger
Berufsgenossenschaft informieren
"Ihr Ausbildungsberater informiert" ist eine Serie, die immer weiter ergänzt wird. Klicken Sie auf das Bild und Sie kommen zu den einzelnen Teilen.
Hilfe und Unterstützung erhalten Sie von den Ausbildungsberatern der Handwerkskammer Cottbus.
Weitere Informationen finden Sie hier.