Ausbildung,Lehrstelle,Lehrstellenberatung,Ausbildungsberatung,Junge macht Ausbildung im Handwerk
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Ihr Ausbildungsberater informiertSerie (1): Sie wollen erstmalig ausbilden?

Grundsätzlich darf jeder ausbilden, der persönlich und fachlich geeignet ist oder einen geeigneten Ausbilder beschäftigt. Was das konkret im Handwerk bedeutet, ist je nach Handwerksberuf in der Handwerksrolle geregelt. Zusätzlich muss die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Vermittlung der Inhalte der Ausbildungsordnungen geeignet sein.

Als erstes sollten Sie Kontakt zur Handwerkskammer Cottbus aufnehmen. Im Rahmen eines Betriebsbesuches wird anschließend durch unsere Ausbildungsberater festgestellt, ob Sie die betrieblichen und personellen Voraussetzungen mitbringen. Bitte vereinbaren Sie deshalb frühzeitig einen Beratungstermin!

 

Vor Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages sind folgende Anforderungen zu erfüllen:

1. Die Voraussetzung der persönlichen und fachlichen Eignung des Ausbilders ist erfüllt

  • Handwerksmeister
  • Sonstige gleichgestellte Prüfung
  • Zuerkennung der Ausbildereignung
  • Übergangsregelung (§ 120 HwO)

 

2. Die Ausbildungsstätte ist nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet

  • Arbeitsplatz und Ausstattung
  • Einrichtung und Ausstattung der Werkstatt nach Arbeitsstättenverordnung
  • Werkstatt durch Berufsgenossenschaft/HWK geprüft
  • Angemessenes Verhältnis von Lehrlingen und Fachkräften

 

3. Notwendige Unterlagen sind vorhanden

  • Berufsausbildungsgesetz (BBiG)
  • Handwerksordnung (HwO)
  • Ausbildungsordnung
  • Amtlich vorgeschriebener Aushang für Gewerbebetriebe
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

 

4. Der Berufsausbildungsvertrag ist vor Aufnahme der Ausbildung schriftlich niedergelegt und komplett mit allen geforderten Anlagen zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse an die zuständige Kammer oder Innung geschickt worden.

 

5. Der Lehrling ist vom Ausbildenden anzumelden

  • Berufsschule (Formular)
  • Krankenkasse
  • Sonderkasse (Bau)
  • Rentenversicherungsträger
  • Berufsgenossenschaft informieren


Ansprechpartnerinnen

Sandra Stein

Ausbildungsberaterin

Telefon 0355 7835-173

Telefax 0355 7835-285

stein--at--hwk-cottbus.de



Sabine Kurth

Ausbildungsberaterin

Telefon 0355 7835-166

Telefax 0355 7835-288

kurth--at--hwk-cottbus.de



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