Schulung von Gerüstnutzer zur Prüfung und Inaugenscheinnahme von Gerüsten
Handwerker, welche Gerüste nutzen, müssen diese auch augenscheinlich abnehmen. Das ist in der Novellierung TRBS 2121 festgeschrieben (Technische Regel für Betriebssicherheit), also staatliches Gesetz. In dieser Schulung werden die erforderlichen Fachkenntnisse nach den für den Gerüstbau einschlägigen Normen, sowie die arbeits- und gesundheitsschutzrechtlichen Anforderungen entsprechend der staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften erläutert. Den Teilnehmern wird das Rüstzeug in die Hand gegeben, um eines ordnungsgenäße Prüfung/Inbetriebnahme und Dokumentation durchzuführen
Zielgruppe:
Handwerker, welche Gerüste nutzen
Wichtig:
Die Lehrgangsteilnehmer sind dann keine befähigten Personen im Gerüstbau! Befähigte Personen sind vor allem Gerüstbau-Facharbeiter oder Gerüstbau-Meister. Ebenso Gerüstbau-Obermonteure, Gerüstbau-Kolonnenführer oder Personen mit vergleichbaren Fachkenntnissen, bauhandwerklicher Ausbildung sowie ausreichend praktischer Berufserfahrung im Gerüstbau. Berufserfahrung setzt voraus, dass die Person nachweisbar praktisch im Gerüstbau tätig war (Gerüstersteller).
Wann findet die Weiterbildung statt?
Prüfung von Gerüsten | Anmeldung
Mobil 0171 5534398
Was sind die Inhalte der Weiterbildung "Inaugenscheinnahme von Gerüsten"?
- Grundsätzliche Pflichten des Gerüstnutzers bei der Prüfung/Inaugenscheinnahme und Übernahme von Arbeits- und Schutzgerüsten
- Prüfung/Inaugenscheinnahme und Dokumentation
- Was muss der Nutzer über das Gerüst wissen?
- Zusammenfassung und Merkpunkte
- Lernerfolgskontrolle (kurzer Test)
Wie lange dauert und was kostet das Seminar "Prüfung von Gerüsten"?
Die Gesamtkosten für das Seminar "Prüfung/Inaugenscheinnahme von Gerüsten" belaufen sich auf 210,- Euro und es dauert 8 Unterrichtsstunden
Mobil 0171 5534398