Rundfunkbeitrag
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Rundfunkbeitrag: Über Befreiungen, Folgen & Co.

Der Rundfunkbeitrag gilt als etabliert. Dennoch gibt es einzelne Betriebe, die den Beitrag nur zähneknirschend jeden Monat bezahlen. Kann man den Beitrag verweigern oder sich befreien lassen? Die Deutsche Handwerkszeitung klärt auf.

Ein kleiner Betrieb mit nur einem Standort, drei Firmenfahrzeugen und zehn Mitarbeitern bezahlt derzeit 36,72 Euro als monatlichen Rundfunkbeitrag. Mit der Anzahl der Betriebsstätten und Fahrzeuge steigt dieser Betrag jedoch rapide an. Bei einer mittelständischen Bäckerei, mit drei Betriebsstätten und zehn Fahrzeugen etwa, liegt er schon bei 91,80 Euro, wie die Zeitung berechnet.

Seit der Reform im Jahr 2013, als aus der sogenannten GEZ-Gebühr der Rundfunkbeitrag wurde, sind die monatlichen Kosten für Unternehmen gestiegen. Vor allem diejenigen mit mehreren Firmenfahrzeugen hatten sich damals so geärgert, dass Klagen bis zum Bundesverfassungsgericht gingen – ohne Erfolg für die Betriebe. Als einzige Änderung wurde damals beschlossen, dass Personen mit Zweitwohnsitz für diesen eine Befreiung erhalten können.



Rundfunkbeitrag: Formalien für den Widerspruch

So kann man zwar grundsätzlich einen Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid einlegen, wenn man ihn zum ersten Mal bekommt. Es gibt aber nur wenige Gründe, die zu einer Befreiung berechtigen (siehe unten). Und der Widerspruch ist an Formalien gebunden: Er muss spätestens einen Monat nach dem Beitragsbescheid – sofern dieser noch nicht bestandskräftig ist – beim Beitragsservice eingegangen sein.

 Hier geht es zum gesamten Beitrag aus der Deutschen Handwerkszeitung.

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